Mutter sagt bei Prozess aus
«Warum musste meine Tochter sterben?»

Zwei Elektroinstallateure standen diesen Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor dem Strafgericht in Basel. Sie hatten ein Dachfenster einer Wohnung mit einer automatischen Schliessfunktion ausgerüstet, das für eine junge Frau zur Todesfalle wurde.
Publiziert: 18.01.2023 um 08:00 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2023 um 20:00 Uhr
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Am 2. August 2019 klemmte sich eine Frau ihren Hals in ihrem automatischen Dachfenster ein und starb dabei. (Symbolbild)
Foto: pixabay
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Beat MichelReporter

Der Prozess am Strafgericht Basel-Stadt sollte etwas Klarheit in die nebulösen Umstände rund um den Tod einer jungen Frau (†28) vor dreieinhalb Jahren bringen. Sie starb, eingeklemmt in ein Dachfenster mit Motor. «Ich kann erst abschliessen, wenn ich weiss, warum meine Tochter sterben musste. Vor allem in der Zeit rund um ihren Geburtstag leide ich sehr unter dem Verlust», sagte die Mutter des Opfers beim Prozess.

Für den Tod der 28-Jährigen mussten sich gestern der Elektromonteur (35) und sein damaliger Chef (36) vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie hatten 2017 in das bereits motorisierte Dachfenster zusätzlich eine Regenautomatik eingebaut. Dadurch sollte sich das Fenster automatisch schliessen, wenn es tröpfelt. Die beiden Angeklagten hätten die Installation pflichtwidrig unvorsichtig vorgenommen, so der Vorwurf. Bei der Funktionsprüfung hätten sie bemerken müssen, dass dem Fenster jeglicher Sicherheitsmechanismus fehlte. Bei Widerstand hätte der Schliessvorgang gestoppt werden müssen.

Sicherheitsmechanismus explizit nicht verlangt

Der Staatsanwalt forderte für den Elektromonteur eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 110 Franken und für den 36-jährigen Projektleiter eine bedingte Strafe von 90 Tagessätzen à 140 Franken.

Die Anwälte der Angeklagten plädierten auf Freisprüche. Ihre Mandanten hätten treu nach Schema den Regensensor eingebaut. Als Entlastung der Monteure enthüllten sie der Richterin interessante Informationen zum Unfall. So habe es an dem Tag zum Beispiel gar nicht geregnet. Also habe auch der Regensensor nichts mit dem Tod der jungen Frau zu tun gehabt.

Zudem sei das Fenster bereits vor dem Umbau mit einem ungesicherten, viel zu starken Motor ausgerüstet gewesen. Die Architektin, die 2013 das Fenster und 2017 den Regensensor in Auftrag gab, habe bewusst keinen Sicherheitsmechanismus einbauen lassen, obwohl der Hersteller es nachweislich in einer E-Mail verlangt hatte. Weil die Behörden keine Autopsie durchführten, ist die genaue Todesursache der Baslerin unbekannt. Heute Donnerstag um 11 Uhr eröffnet die Richterin das Urteil.

Prozess Dachfenster-Tote

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