Am Fronalpstock ereignete sich am 6. Februar 2020 ein Unglück. Nach einem Firmen-Abendessen von Lindt und Sprüngli im Gipfelrestaurant machten sich die Mitarbeitenden mit dem Sessellift auf den Weg ins Tal. Dann geschah die Katastrophe: Das Windenseil eines Pistenfahrzeuges streifte den Sessel, verhakte sich darin und riss das Gehänge vom Förderseil. Die vier Menschen im Sessel stürzten in die Tiefe und verletzten sich teilweise schwer. Eine Person starb an den Folgen ihrer Verletzungen. Drei Angestellte mussten sich im November vor dem Bezirksgericht Schwyz für das Unglück verantworten. Am Montag kam das Urteil: zwei Freisprüche und ein Schuldspruch.
Der Fahrer des Pistenfahrzeugs, dessen Windseil den Sessel in die Tiefe riss, wurde freigesprochen. Ihm wurden fahrlässige Tötung sowie mehrfache fahrlässige und einfache Körperverletzung vorgeworfen. Das Gericht kam zum Schluss, dass den Fahrer keine Schuld treffe. Er habe nicht gewusst, dass eine Nachtfahrt stattfinden soll. Der Beschuldigte habe seine Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt, sondern war nicht informiert.
Auch der stellvertretende technische Leiter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Er war am Abend des Unglücks verantwortlich für die Nachtfahrt mit dem Sessellift. Er habe aber die Gefahr, die das Pistenfahrzeug darstellte, nicht als solche erkannt. Es fehlte ein Konzept, dass die Kommunikation aller Schnittstellen des Sessellift-Betriebs sicherstellte. Die Sorgfaltspflichtverletzung des technischen Leiters wurde als unfallirrelevant eingeschätzt, weswegen er freigesprochen wurde.
Zehn Monate bedingte Freiheitsstrafe
Der Betriebsleiter der Stoosbahnen hingegen wurde schuldig gesprochen. Er wird für die mangelnde Kommunikation zwischen den Schnittstellen verantwortlich gemacht. Der Beschuldigte habe laut dem Gericht unbewusst fahrlässig gehandelt, indem es kein Konzept für eine ausserordentliche Nachtfahrt gegeben hat. Er hätte die möglichen Gefahren auf der Piste erkennen und verhindern müssen.
Die Gefahr, die durch den Sessellift-Betrieb erzeugt wird, sei besonders gross und schaffe viele Risiken, die berücksichtigt werden müssen. Ein hohes Mass an Sicherheitsvorkehrungen ist deshalb die Pflicht eines Betriebsleiters. Er wurde zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Ausserdem muss er den Parteiklägern 20'000 Franken Entschädigung zahlen und für die Gerichtskosten aufkommen.
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