Hat sich Ex-Raiffeisen-Boss Pierin Vincenz (65) mit heimlichen Firmenbeteiligungen unrechtmässig bereichert – und sich damit strafbar gemacht? Darum geht es unter anderem in einem grössten Wirtschaftsprozesse seit Jahrzehnten, der zurzeit vor dem Zürcher Bezirksgericht verhandelt wird.
Am ersten Prozesstag gab Vincenz 45 Minuten lang Auskunft zu seiner Beteiligung an vier Firmen – und wollte sich an manches nicht mehr erinnern, sei das doch 15 Jahre her. Zudem hielt er fest: «Bei mir war immer ein bisschen das Problem, dass ich die Steuererklärung zwei, drei Jahre später ausgefüllt habe. Darum gab es eine Verwechslung beim Datum.»
Zwei, drei Jahre später für die Steuererklärung? Das sorgt für Stirnrunzeln – denn bei Normalsterblichen macht der Fiskus in den meisten Kantonen schnell Druck, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
Verspätung ist möglich
Blick hat bei verschiedenen Steuerexperten nachgefragt. Und die sind sich einig: Dass eine derartige Verspätung vom Steueramt toleriert wird, ist zwar nicht unbedingt Usus. Aber bei komplizierten Vermögensverhältnissen, wie sie Vincenz mit seinen diversen Firmenbeteiligungen zweifellos hatte, auch kein Ding der Unmöglichkeit.
Bis zu zwei Jahren Fristerstreckung sei da kaum ein Problem, schliesslich komme es vor, dass zum Beispiel andere Institutionen sich mit Unterlagen Zeit lassen. Und bevor die Steuerämter dann einfach einschätzen, wird im Normalfall erst gemahnt.
Namentlich wollte kein Steuerexperte der verschiedenen angefragten Firmen und Vermögensverwaltungen eine Einschätzung abgeben. Den eigenen Namen will man selbst für eine allgemeine Einordnung offensichtlich nicht mit jenem von Pierin Vincenz in Verbindung sehen.
Hauptsache, Rechnung ist bezahlt
In dem Zeitraum, um den es vor Gericht ging, zahlte Vincenz seine Steuern noch in St. Gallen. Das kantonale Steueramt äussert sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zum Fall Vincenz. Es hält aber fest, dass Fristverlängerungen bis zum Ende des Folgejahres «ohne Weiteres» gewährt würden. Auch ein späteres Einreichen sei möglich und werde im Einzelfall geprüft.
Ob ein solches Gesuch grünes Licht bekommt, hänge vor allem davon ab, ob die vorläufige Rechnung bezahlt worden ist oder nicht. Die Gründe für die Verspätung, die akzeptiert werden, sind laut dem St. Galler Steueramt «mannigfaltig und können nicht abschliessend aufgezählt werden».
Könnte sich Vincenz auch heute noch so viel Zeit lassen? Der Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo der Ex-Banker inzwischen in einer Villa in Teufen AR lebt, ist schmallippig, was die Steuerfristen betrifft. Da sich auch die allgemeine Anfrage nicht vom konkreten Fall lösen lasse, verzichte man auf eine Auskunft, lässt die kantonale Steuerverwaltung ausrichten.