Mehr Strom ohne Öko-Kalschlag
Umweltschützer erringen Teilsieg

Der Ständerat will die erneuerbaren Energien bis 2050 massiv ausbauen, um die Stromversorgung zu sichern. Eine Mehrheit will dies ohne umweltrechtlichen Kahlschlag erreichen.
Publiziert: 22.09.2022 um 19:36 Uhr
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Aktualisiert: 23.09.2022 um 06:38 Uhr
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Erneuerbare Energien – auch Wasserkraft – sollen massiv ausgebaut werden.
Foto: Sven Thomann
Ruedi Studer

Der Ständerat hat am Donnerstag wichtige Weichen in Richtung Energiewende gestellt. Das Ziel: Wasserkraft, Wind- und Solarenergie sollen stärker und schneller gefördert werden. Für die Jahre 2035 bis 2050 soll es neue verbindliche Ausbauziele geben.

Der Ständerat geht dabei deutlich über die Vorschläge des Bundesrats hinaus: Für die Wasserkraft gelten die Zielwerte 37,9 Terawattstunden bis 2035 und 39,2 Terawattstunden bis 2050. Die übrigen Erneuerbaren sollen 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden Strom bis 2050 liefern.

Für eine sichere Stromversorgung soll nicht nur der Ausbau der Produktion sorgen, sondern auch eine Reduktion des individuellen Energieverbrauchs. Im Schnitt soll dieser pro Kopf bis 2035 um 43 Prozent sinken, bis 2050 um etwas mehr als die Hälfte. Beim Stromverbrauch sind die Ziele etwas weniger ambitioniert: Im Vergleich zum Jahr 2000 sollen es bis 2035 13 Prozent und bis 2050 5 Prozent weniger sein pro Person.

Zäh gestritten wurde um die Frage, wie sehr die Umwelt zugunsten der Ausbauziele zurückstecken muss. «Das Umweltrecht wird in die Luft gesprengt», warnte SP-Ständerat Roberto Zanetti (67, SO) vor den Vorschlägen der zuständigen Kommission, die gewisse Umweltbestimmungen dem Ausbauziel unterordnen wollte. Mitte-Ständerat Beat Rieder (59, VS) hingegen sprach von einem «vertretbaren Kompromiss». Eine Mehrheit erteilte dem Kahlschlag eine Absage. Auch die gesetzlichen Restwassermengen gelten bei der Erneuerung der wasserrechtlichen Konzession weiterhin.

Trotzdem müssen die Naturschützer gewisse Abstriche machen. So wird der Schutz von Biotopen und Wasser- und Zugvogelreservaten von nationaler Bedeutung aufgeweicht. Künftig sind dort neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht mehr vollständig ausgeschlossen.

Bei wichtigen Speicherwasserkraftwerken, Fotovoltaikanlagen oder Windkraftwerken wiederum soll das nationale Interesse Vorrang haben vor kantonalen oder regionalen Interessen.

Nächste Woche wird der Ständerat die Vorlage fertig beraten.

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