Falsch parkieren, rechts überholen oder zu fest aufs Gas drücken – bald könnten ein weiteres Vergehen in den Bussenkatalog aufgenommen werden: zu viel heizen.
Vor drei Wochen hat der Bundesrat seinen Plan vorgestellt, wie er bei einer drohenden Gasmangellage vorgehen will, um das Schlimmste zu verhindern. Auch die Privathaushalte werden dabei in die Pflicht genommen. Reichen Sparappelle und das Umschalten auf Öl statt Gas – wo möglich – nicht mehr aus, kommts zu Einschränkungen und Verboten. Die Wohnung darf nur noch auf höchstens 19 Grad geheizt, das Wasser im Boiler auf höchstens 60 Grad erhitzt werden. Ist auch das nicht genug, käme es als Ultima ratio zu Gas-Kontingentierungen für Firmen.
Spielt man Sauna-Polizei?
Bei den Kantonen kommt der Stufen-Plan von SVP-Wirtschaftsminister Guy Parmelin (62) grundsätzlich gut an. Bei mehreren Punkten sehen sie aber Nachbesserungsbedarf. Zum Beispiel fordern die Kantone, dass Kontrollen und Sanktionen klarer geregelt werden. Spielt man wirklich Sauna-Polizei? Was passiert, würde jemand erwischt, in dessen Wohnung es trotz Heizbeschränkung noch immer wohlig warm ist?
Es brauche schweizweit klare Kriterien, was kontrolliert werden müsse und was nicht, halten die Kantone in einem Schreiben an den Bundesrat fest. Das Gleiche gelte für das Sanktionsregime. Sonst, warnen die Kantone, drohe ein Flickenteppich – man erinnert sich an die Corona-Massnahmen.
Absender des Briefs ist die Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren. Aber auch die kantonalen Polizeidirektoren, die Finanz- und die Wirtschaftsdirektorinnen und weitere Regierungsrats-Konferenzen unterstützen die Forderungen.
Kontrollen seien «rechtlich fragwürdig»
Konkret fordern die Kantone, dass es möglich ist, Gas-Sündern Ordnungsbussen auszustellen. So könnten leichte Verstösse viel einfacher geahndet werden. Sonst müsste bei einem Verstoss ein Strafverfahren eröffnet werden. Das sei unverhältnismässig und überfordernd für Polizei und Justiz, warnt die Basler Regierung in ihrer Stellungnahme.
Der Kanton Luzern gibt ausserdem zu bedenken, dass es «rechtlich fragwürdig» sei, ob «ohne konkrete Verdachtslage Kontrollen in Innenräumen überhaupt zulässig wären».
In ihrem gemeinsamen Schreiben kritisieren die Kantone auch, dass unklar ist, wann was verordnet wird. Die Unternehmen, Kantone und Gemeinden bräuchten klare Indikatoren, wann die nächste Massnahmen-Stufe aktiviert werde, um sich vorbereiten zu können.
Bund soll Gas geben
Ausserdem wird der Bundesrat gemahnt, Gas zu geben mit der Gas-Planung. Mit dem kürzlich erfolgten Lieferstopp russischen Gases könne eine Verschlechterung der Versorgungslage bald Tatsache sein, fürchten die Energiedirektoren. Es brauche nun auch möglichst rasch einen Masterplan, auch für die Stromversorgung.
Der Bundesrat hat es bisher allerdings nicht sonderlich eilig. Das Wirtschaftsdepartement will der Regierung erst Ende Oktober über die Rückmeldungen der Kantone und Verbände Bericht erstatten. Definitiv festgelegt werden soll das Vorgehen in einer Gasmangellage also erst, wenn der Winter schon unmittelbar vor der Tür steht.