Auf einen Blick
- Abschaffung des Eigenmietwerts könnte Schattenwirtschaft in der Schweiz fördern
- Experten warnen vor erhöhten Anreizen für Schwarzarbeit bei Hausrenovationen
- Schattenwirtschaft könnte um 450 bis 650 Millionen Franken pro Jahr zunehmen
Mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts könnte die Schattenwirtschaft in der Schweiz nach Meinung von Experten wachsen. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger».
Denn mit dem Systemwechsel würden die Anreize für Schwarzarbeit erhöht, sagte Marius Brülhart, Steuerexperte an der Universität Lausanne, der Zeitung.
Zunahme bei Schattenwirtschaft
Wohneigentümer hätten weniger Interesse an sauberen Abrechnungen für Handwerker, wenn Unterhaltungskosten und Renovationen in der Schweiz nicht mehr, wie geplant, von den Steuern abgezogen werden könnten. «Wenn der Hausbesitzer materiell nichts mehr zu gewinnen hat durch den Erhalt einer sauberen Rechnung, der Handwerker jedoch Steuern und Sozialabgaben sparen kann, indem er keine saubere Rechnung stellt, dann sind die ökonomischen Anreize klar», erwartet Brülhart.
Der Bund rechnet damit, dass der jetzige Vorschlag für den Bund Mindereinnahmen von rund 430 Millionen Franken pro Jahr bedeuten dürfte. Für die Kantone wären es 1,2 Milliarden Franken weniger. Dies bei einem Zinsniveau von 1,5 Prozent.
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren hat ebenfalls schon auf die Gefahr von zunehmender Schwarzarbeit hingewiesen.
2025 wird abgestimmt
Das Parlament gab im Dezember grünes Licht für die vollständige Abschaffung des Eigenmietwerts. Mehr als sieben Jahre haben National- und Ständerat um den Systemwechsel gefeilscht, der für Hausbesitzer grosse Auswirkungen haben wird.
Es gab schon mehrere Anläufe, den Eigenmietwert abzuschaffen – alle sind bisher gescheitert. 2017 startete die Wirtschaftskommission des Ständerats einen neuen Versuch. Nach langem Hin und Her liegt das Resultat nun vor: das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Das Parlament hat entschieden, dass der Eigenmietwert komplett fällt, auch für Zweitliegenschaften. Doch Stände und Volk müssen noch über die Reform befinden. Dies wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte geschehen.