Die Gebirgskantone lehnen einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ab. Das hat die Regierungskonferenz am Freitag beschlossen. Ein Systemwechsel würde Bund und Kantonen grosse Steuerausfälle bescheren, hiess es zur Begründung.
Ausserdem wären die Gebirgskantone überproportional betroffen und dies in einer Zeit, da allseits Sparprogramme geschnürt werden, wurde weiter argumentiert.
Zweitwohnungen spielen eine Rolle
Auch die zur Kompensation von Einnahmeausfällen vorgeschlagene Einführung einer neuen Objektsteuer lehnen die Gebirgskantone ab, wie es in einer Mitteilung der Regierungskonferenz vom Freitag hiess. Diese würde zahlreiche neue Rechts- und Abgrenzungsfragen aufwerfen und die Bürokratie vergrössern. Deshalb werde sie von 19 der 26 Kantone abgelehnt.
Der Anteil an Wohneigentum sei mit 50 Prozent oder mehr in den Gebirgskantonen deutlich höher als in städtischen Gebieten, wo er weniger als 30 Prozent ausmache. Auch sei die Anzahl der Zweitwohnungen in den Gebirgskantonen höher als in den Mittellandkantonen.
«Allein schon eine Nicht-Besteuerung der Zweitliegenschaften hätte in den Kantonen Wallis und Graubünden Steuerausfälle von etwa 120 Millionen Franken pro Jahr zur Folge», warnt die Regierungskonferenz der Gebirgskantone.
1,7 Milliarden Einnahmeausfälle
Die vom Nationalrat im September gefassten Beschlüsse hätten gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei einem Zinsniveau von 1,5 Prozent für Bund, Kantone und Gemeinden Einnahmenausfälle von rund 1,7 Milliarden Franken zur Folge, deren Kompensation in der aktuellen Spardebatte nicht tragbar sei, so die Regierungskonferenz der Gebirgskantone.
Die zuständige Ständeratskommission will einem Kompromissvorschlag des Nationalrats zustimmen. Demnach soll der Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen und nicht nur beim Erstwohnsitz abgeschafft werden. Mit einer Klausel will die Ständeratskommission jedoch sicherstellen, dass für Kantone gleichzeitig die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen geschaffen wird.