Am 3. März 2024 kommt es zum grossen AHV-Showdown. Dann entscheidet das Stimmvolk nicht nur über die jungfreisinnige Renten-Initiative, die ein höheres Rentenalter verlangt, sondern auch über die Einführung einer 13. AHV-Rente. Die Volksinitiative der Gewerkschaften fordert quasi einen 13. Monatslohn für Seniorinnen und Senioren.
Auch wenn es Stimmvolk erst nächstes Jahr entscheidet. Einige Schweizerinnen und Schweizer bekommen die 13. AHV-Rente schon. Jene beispielsweise, welche lange genug in Liechtenstein gearbeitet und Anspruch auf eine entsprechende Rente haben.
«Die Mehrheit der Bezüger von liechtensteinischen Renten wohnt im Ausland», erklärt Martin Hasler, Generalsekretär des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur. «Auch Schweizerinnen und Schweizer, die Anspruch auf eine liechtensteinische Rente haben und nicht in Liechtenstein wohnen, erhalten die 13. AHV-Rente ausbezahlt.» Und er weiss: «13 Prozent der ausbezahlten Beträge gehen in die Schweiz.»
«Weihnachtsgeld» kommt Anfang Dezember
Im Ländle heisst der Zustupf ganz offiziell «Weihnachtsgeld» und wird jeweils anfangs Dezember ausbezahlt. In diesen Tagen landet der Batzen auf dem Konto der Rentner.
Eingeführt wurde das Weihnachtsgeld schon 1992 und startete mit einer zusätzlichen Zahlung von 25 Prozent auf die Dezemberrente. 1994 wurde es auf 50 Prozent und 1998 auf 100 Prozent der Dezemberrente erhöht. «Das Weihnachtsgeld ist heute im Prinzip eine doppelte Dezemberrente», sagt Hasler.
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Die Mindestrente in Liechtenstein liegt dabei bei lückenloser Beitragsdauer bei aktuell 1190 Franken im Monat, die Höchstrente bei 2380 Franken. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt das Band derzeit zwischen 1225 und 2450 Franken. Im Gegensatz zur Schweiz gibt es für Ehepaare aber keine Plafonierung der Rente: Erhalten Verheiratete hierzulande maximal 3675 Franken monatlich, sind es in Liechtenstein 4760 Franken – und das mal dreizehn!
Abschaffungs-Vorstösse chancenlos
«Die Freude der Rentnerinnen und Rentner war anfänglich gross», berichtet Hasler. Die zuständigen Stellen hätten besonders viele Dankesschreiben erhalten – vor allem von der Kundschaft im Ausland, die den politischen Prozess bei der Einführung des Weihnachtsgeldes nicht mitverfolgt habe. «Im Verlauf der Zeit wurde es dann als Selbstverständlichkeit wahrgenommen», erzählt er. Und: «Politische Vorstösse zur Abschaffung des Weihnachtsgelds erwiesen sich in der Vergangenheit als nicht mehrheitsfähig.»
Allerdings kostet das Weihnachtsgeld auch: Rund 8,3 Prozent betragen dadurch die Mehrausgaben der AHV. 2022 waren dies bei AHV-Gesamtausgaben von rund 330 Millionen Franken gut 26 Millionen Franken. «Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld bei der IV, die ebenfalls ein Weihnachtsgeld ausrichtet», so Hasler.
In Österreich gibt es sogar 14 Auszahlungen
Liechtenstein ist nicht der einzige Staat, der eine Zusatzrente kennt, wie sie die Gewerkschafts-Initiative nun fordert. In Österreich und Portugal erhalten Rentnerinnen und Rentner 14 Auszahlungen, wie der Gewerkschaftsbund in einer Zusammenstellung festhält. Und auch Italien kennt 13 Monatsrenten sowie bis zu einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze eine zusätzliche 14. Monatsrente – die «somma aggiuntiva». Die Höhe dieser «zusätzlichen Summe» ist abhängig von den geleisteten Beitragsjahren.
In Dänemark wird schliesslich armen Rentnerinnen und Rentnern, die kaum über liquide Ersparnisse verfügen, einmal jährlich eine bedürftigkeitsabhängige Rentenleistung ausbezahlt. «Diese ist etwas höher als eine Monatsrente», heisst es im Papier.
Ob sich auch die Schweiz eine 13. AHV-Rente leisten will, entscheidet sich in fast genau drei Monaten.