«Kommt eine Geisel frei, ist wohl meist bezahlt worden.» Diesen Satz dürfte alt Bundesrat Moritz Leuenberger (74) mittlerweile bitter bereuen. In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» warf der SPler der Regierung vor, beim Thema Lösegeld-Zahlungen zu lügen. Denn: die offizielle Haltung der Schweiz ist diesbezüglich eigentlich klar – man zahle keine Lösegelder.
Entweder waren die Aussagen Leuenbergers falsch – oder er dürfte ein Geheimnis aus dem Bundesrat ausgeplaudert haben. Sein früherer Amtskollege Christoph Blocher (80) bezeichnete Leuenbergers Äusserungen denn auch als mehr als leichtfertig: «Das lädt ja geradezu zu weiteren Entführungen ein», sagte er gegenüber BLICK. Für den SVP-Doyen war bereits Anfang Monat klar: «Der amtierende Bundesrat müsste nun auf jeden Fall eine Untersuchung einleiten lassen.»
Hat Leuenberger das Amtsgeheimnis verletzt?
Und genau das blüht Leuenberger nun, wie der «Tages-Anzeiger» heute publik machte. «Wir haben beim Justiz- und Polizeidepartement einen entsprechenden Antrag eingereicht», erklärt Sprecherin der Bundesanwaltschaft Linda von Burg gegenüber der Tageszeitung. Die Bundesanwaltschaft wolle untersuchen, ob alt Bundesrat Leuenberger das Amtsgeheimnis verletzt habe. Dafür brauche sie aber zuerst die Zustimmung des Bundesrats.
Bereits nach dem medialen Aufschrei Anfang Februar krebste Leuenberger zurück. «Wenn durch meine Aussagen der Eindruck entstanden ist, der Bundesrat habe jemals Lösegeld bezahlt, um Geiseln freizukaufen, bedaure ich dies ausdrücklich», sagte er damals gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Während seiner Amtszeit zwischen 1995 und 2010 seien seines Wissens nie Lösegelder beschlossen worden, beteuerte er. Das Geld hätte aber aus anderer Quelle geflossen sein können. (dbn)