Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag das Visumerleichterungsabkommen mit Russland vollständig suspendiert. Das bedeutet keinen vollständigen Visa-Stopp für russische Bürger, aber diese müssen wieder das ordentliche Visaverfahren durchlaufen und auch mehr Gebühren zahlen.
Der Bundesrat fällt damit den gleichen Entscheid wie die Europäische Union und trägt so zu einer europaweit einheitlichen Visapolitik bei. Bereits im Frühling hat die Schweiz die Visaerleichterungen für gewisse Personengruppen wie russische Geschäftsleute und die Visabefreiung für russische Diplomatinnen und Diplomaten aufgehoben. Auch da folgte der Bundesrat einem Entscheid der EU.
Zu viele Anträge befürchtet
Wie der Bundesrat schreibt, liege es im Interesse der Schweiz, eine gemeinsame und harmonisierte europäische Visapolitik mitzutragen. Andernfalls könnten Ausweichbewegungen zu einem erheblichen Anstieg der Visumanträge von russischen Staatsangehörigen bei den Schweizer Vertretungen führen.
Denn weil es in der EU schwieriger wird, könnten Russinnen und Russen versuchen, über die Schweiz zu einem Schengen-Visum zu kommen.
Aussetzung Steueraustausch
Ein weiterer Entscheid betrifft den steuerlichen Informationsaustausch mit Russland, den die Schweiz vorläufig aussetzt. Damit folgt sie dem Entscheid der Europäischen Union.
Die vorläufige Aussetzung betrifft alle Formen des steuerlichen Informationsaustauschs gegenüber der Russischen Föderation, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Das hat die Aussetzung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten und über länderbezogene Berichte, des Informationsaustausches auf Ersuchen sowie des spontanen Informationsaustausches zur Folge. (sf/lui)