Als hätte die Armee nicht schon genug Finanzprobleme: Wäre es nach einem Berufsunteroffizier im Verteidigungsdepartement (VBS) gegangen, hätte dieses nochmals zusätzlich 106'790 Franken abdrücken sollen – für 1865,5 Überstunden, die der Berufsmilitär innerhalb von fünfeinhalb Jahren geleistet haben will.
Für die Forderung hatte sein Arbeitgeber aber kein Gehör, sodass der Betroffene den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiterzog, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Hier forderte er nicht nur fünf Prozent Zins obendrauf, sondern auch die Vernehmung von 79 ausgesuchten Zeugen, welche Auskunft über die Höhe seines «dienstlichen Arbeitsbedarfs» geben sollten. Was das VBS erfolgreich damit konterte, dass diese Personen im fraglichen Zeitraum gar nicht mit ihm zusammengearbeitet hätten.
Kompensation für höheres Rentenalter
Der auf die 50 Jahre zugehende VBS-Angestellte führte für seinen Anspruch auch das für Berufsmilitärs erhöhte Rentenalter ins Feld. Lag dieses bis 2013 bei 58 Jahren, stieg es danach auf 60, im Jahr 2019 gar auf 65 Jahre.
Die Frühpensionierung erachtete der Berufsmilitär als Ausgleich für Überstunden. Doch mit dem höheren Rentenalter falle diese Kompensation weg – weshalb er auf die Auszahlung der Überstunden pochte. Das VBS hielt dagegen, dass es für das höhere Rentenalter anderweitige, auch finanzielle Kompensationen gegeben haben.
Ungenügender Nachweis
Umstritten war auch, ob und wie viele Überstunden es tatsächlich gab. So habe der Beschwerdeführer «überwiegend im Büro und zu Bürozeiten gearbeitet» und im System weniger als 45 Stunden pro Woche rapportiert, argumentierte das VBS. Der Berufsoffizier hielt dagegen, dass das Zeiterfassungstool nur für projektbezogene Arbeit vorgesehen gewesen sei. Da sich seine gesamte Arbeitszeit daher nicht eins zu eins nachweisen lasse, müsse sie geschätzt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte für die Forderung des VBS-Angestellten kein Gehör und schmetterte seine Forderung in einem Urteil von Mitte Februar ab. Der Betroffene könne seine angeblichen Überstunden nicht genügend nachweisen. Ausserdem habe er Einträge in seinem Outlook-Kalender im Nachhinein angepasst.
Immerhin: Verfahrenskosten muss der Berufsoffizier keine tragen. Er bekommt aber auch keine Parteientschädigung. Zudem steht ihm der Weg ans Bundesgericht offen. (rus)