Mitte Oktober hat die Schwyzer Regierung die Schraube angezogen. Im gesamten Kanton gilt eine generelle Maskentragpflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 Personen. Dagegen legte der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (58) beim Schwyzer Verwaltungsgericht Beschwerde ein, wie der «Bote der Urschweiz» am Montag berichtete.
Mittlerweile hat der Kanton wegen immer weiter steigenden Fallzahlen die Maskenpflicht auf Innenräume am Arbeitsplatz und in der Oberstufe ausgeweitet. Im Kanton wurden die Intensivbetten bereits Ende Oktober knapp. Schwander aber hat andere Sorgen: Laut dem «Bote der Urschweiz» findet er, dass die vorliegende Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie «verfassungs- und rechtswidrig» sei.
«Maskenpflicht muss sofort und vorsorglich aufgehoben werden»
Die besagte Verordnung – also die Maskenpflicht – sei «sofort und vorsorglich» aufzuheben, fordere Schwander. Es sei sofort eine öffentliche Verhandlung durchzuführen. Zudem möchte Schwander wissen, welche Folgen die Maskenpflicht mit sich bringe – insbesondere für Jugendliche und ältere Personen. Dazu solle allenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, schreibt der «Bote der Urschweiz».
Schwanders Begründung: Weder die Kantonsverfassung noch ein kantonales Gesetz würden «die Kompetenz regeln, dass die Regierung in der aktuellen Situation Massnahmen anordnen» könne. Für den SVP-Nationalrat sind die Voraussetzungen für ein Notrecht nicht gegeben. Es brauche deshalb zwingend eine «gesetzliche Grundlage, allenfalls mit einer Delegationsnorm».
Keine Chance vor Gericht
Vor Gericht kann Schwander mit dieser Argumentation aber wahrscheinlich nicht punkten. Mit seinen Vorwürfen kann der von der Schwyzer Regierung beauftragte kantonale Rechtsdienst nämlich nicht viel anfangen.
Auf Anfrage des «Bote der Urschweiz» wisse man «beim besten Willen nicht, wo hier ein Widerspruch» auszumachen sei. «Wir befinden uns weiterhin in einer besonderen Lage», heisst es. Es bestünden deshalb gemäss Epidemiengesetzgebung «parallele Kompetenzen von Bund und Kantonen», ist im Antwortschreiben zu lesen.