In der Krone in Lenzburg AG kündigte Andreas Glarner (62) am Donnerstagabend vor über hundert SVPlern an: Er will sich erneut zum Präsidenten der SVP Aargau krönen lassen. Der Parteivorstand folgte ihm und schlägt den Hardliner dem Parteitag im April zur Wiederwahl vor.
Dabei war die Abdankung des «Königs» beschlossene Sache: Glarner gibt sein Amt ab. So hat es die SVP-Geschäftsleitung nach ihrer Sitzung von Ende Oktober protokolliert. Um das Gesicht zu wahren, wollte Glarner Zeit verstreichen lassen und seinen Abgang erst jetzt an der Vorstandssitzung in Lenzburg verkünden.
Glarner holt zum Gegenschlag aus
Doch als Blick den Plan enthüllte, wollte Glarner nichts mehr von der Abmachung wissen. Er trat die Flucht nach vorne an und blies zum Gegenangriff via «Aargauer Zeitung». Zuerst kündigte Glarner zum Erstaunen seiner SVP-Kollegen in einem Interview an, nun doch nicht abtreten zu wollen. Dann drohte Glarner, er werde den «Maulwurf» ausfindig machen und aus der Geschäftsleitung werfen.
Ein paar Tage später machte die Zeitung publik, SVP-Regierungrat Jean-Pierre Gallati (58) habe Glarner schon im Frühling 2022 zum Rücktritt aufgefordert. Die beiden waren einst politische Weggefährten, gingen aber zunehmend auf Distanz - im Zuge der Coronakrise und wegen unterschiedlicher Auffassung zu Putins Angriffskrieg.
Viel Geschirr in der SVP-Leitung zerschlagen
Kritiker werfen Glarner nun Wortbruch vor, weil er sich um den ursprünglichen Entscheid der Parteileitung foutiert. Doch sie können nicht verhindern, dass Glarner als Präsident wieder kandidiert. Die Machtverhältnisse macht Glarner klar, indem er die Medienmitteilung am Donnerstagabend gleich persönlich verschickt. Neben personellen Varia steht erst gegen Schluss im Kleingedruckten knochentrocken: Parteipräsident und Nationalrat Andreas Glarner stelle sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.
Zu Blick sagt Glarner, was nun sein wichtigstes Ziel ist: Bei den Kommunalwahlen im Herbst 2025 die Scharte auswetzen nach den 23 Sitzverlusten von 2021. Ob sich Glarner und seine Geschäftsleitung rechtzeitig zusammenraufen können?