Darum gehts
- Bundesrat passt Sicherheitsprüfungen an, ändert aber kaum etwas Inhaltliches
- Politiker kritisieren die Anpassungen als unzureichend und wirkungslos
- Personensicherheitsüberprüfung wird alle fünf Jahre durchgeführt
Es war ein Knall in Bundesbern. Jean-Daniel Ruch (62) durfte seine Stelle als Staatssekretär für Sicherheitspolitik nicht antreten, obwohl er von Bundesrätin Viola Amherd (62) bereits öffentlich vorgestellt worden war. Das Problem: Wegen seines Lebensstils hätte er erpressbar sein und so zum Sicherheitsrisiko werden können.
Das wirft kein gutes Licht auf die Sicherheitsmechanismen beim Bund: Ruch war durch die regelmässige Personensicherheitsüberprüfung (PSP) geschlüpft. Eine Findungskommission hatte den damaligen Botschafter in der Türkei für das Amt vorgeschlagen. Erst durch Medienrecherchen war das Verteidigungsdepartement (VBS) auf das Problem aufmerksam geworden. Politiker forderten darauf hin, der Bundesrat müsse bei seinen Sicherheitsmassnahmen dringend über die Bücher.
«Präzisierungen und sprachliche Anpassungen»
Und tatsächlich hat der Bundesrat nun die Durchführung der Prüfungen angepasst. In seiner Mitteilung ist die Rede von Anpassungen der Zuständigkeiten oder von der mehrmaligen Verwendung einer gültigen Sicherheitserklärung. Auf Nachfrage aber räumt das VBS ein, es handle sich einzig um «diverse Präzisierungen und sprachliche Anpassungen». Inhaltlich ändere sich kaum etwas.
So war die Bundeskanzlei bisher zuständig für die Prüfung von Personen, die vom Bundesrat ernannt werden. Neu sind es alle obersten Kader. Die Sicherheit aber wird dadurch nicht erhöht.
Bundesrat spart bei Sicherheit
Ähnlich bei der mehrmaligen Verwendung einer Sicherheitserklärung: Ist diese bei einem Stellenwechsel nach wie vor gültig, soll nicht systematisch eine neue Prüfung erfolgen – aus «Wirtschaftlichkeitsgründen». Sprich: Der Bundesrat will sparen.
Etwas anders ist es bei Personen, die direkt vom Bundesrat ernannt werden. Neu soll nicht der Bundesrat, sondern das zuständige Departement über den Verzicht einer neuen Prüfung entscheiden. «Dieses trägt das politische Risiko, sollte sich die für die Wahl durch den Bundesrat vorgeschlagene Person zum Beispiel als illoyal oder erpressbar erweisen», heisst es aus dem VBS.
Allerdings: Genau dieses Vorgehen hatte zum Fall Ruch geführt. Als Botschafter hatte er gut vier Jahre vor dem geplanten Stellenwechsel die letzte erweiterte PSP durchlaufen, die höchste Stufe der Prüfungen beim Bund, in denen Befragte selbst über ihr Sexualleben Auskunft geben müssen. Diese PSP wird alle fünf Jahre fällig.
Laut Bundeskanzlei wäre es dem VBS damals freigestanden, nochmals eine PSP durchführen zu lassen, bevor Ruch den Spitzenjob zugesprochen erhält. Dies verlangte das Departement von Mitte-Bundesrätin Viola Amherd (62) aber nicht.
Weitere Anpassungen der Sicherheitsmechanismen seien derzeit nicht geplant, hält das VBS fest.
«Fraglich, ob das reicht»
«Das kann wohl nicht die Reaktion auf die Kritik an den Sicherheitsmechanismen im Fall Ruch sein», findet SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf (56). «Der Bundesrat hat eigentlich nichts geändert. Da hätte sich das Parlament schon mehr gewünscht», doppelt die Präsidentin der Sicherheitskommission nach. «Es ist fraglich, ob das reicht, um die Sicherheitsstandards zu verbessern.»
Das sieht SVP-Nationalrat und Kommissionskollege Mauro Tuena (53) ähnlich: «Der Bundesrat hat aus dem Fall Ruch offensichtlich nichts gelernt.» Dabei sei es um den obersten Verantwortlichen für die Sicherheit im Land gegangen. Bei der Evaluierung seien aber offensichtlich gravierende Fehler passiert. Eine erneute Überprüfung sei sicher zwingend. «Was der Bundesrat hier vorlegt, ist Wischiwaschi. Ich erwarte eine entsprechende, rasche Korrektur!»