Vor Debakel um erpressbaren Ruch
Wieso merkte der Bund nichts von den Fraueneskapaden?

Jean-Daniel Ruch wird nicht Staatsekretär für Sicherheitspolitik. Er hätte selbst zum Sicherheitsrisiko werden können. Eigentlich überprüft der Bund seine Kaderleute mit einem komplizierten Verfahren.
Publiziert: 26.10.2023 um 20:59 Uhr
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Aktualisiert: 27.10.2023 um 10:46 Uhr
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Sicherheitschef Jean-Daniel Ruch tritt sein Amt als Sicherheitschef nicht an.
Foto: Keystone

Fraueneskapaden haben laut Blick-Informationen dazu geführt, dass der neue Sicherheitschef Jean-Daniel Ruch (60) bereits der ehemalige ist – noch bevor er sein Amt überhaupt angetreten hat. Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten wird ihm bislang nicht vorgeworfen, wie Recherchen zeigen.

Nicht nur mit dem künftigen Arbeitgeber, dem Verteidigungsdepartement (VBS) von Viola Amherd (61), ist es zur Trennung gekommen, der heutige Schweizer Botschafter in der Türkei verliert Ende Jahr auch seinen Botschafterposten und scheidet im nächsten Sommer aus dem Aussendepartement (EDA) aus.

Prüfung versagte

Die Personensicherheitsüberprüfung (PSP) hatte bei Ruch versagt. Als Botschafter musste Ruch sich alle fünf Jahre einer solchen Durchleuchtung unterziehen, letztmals im Juni 2019 – einer erweiterten PSP, in der die höheren Staatsangestellten auch befragt werden. Doch dabei merkten die Prüfer nicht, dass sein Lebenswandel Ruch erpressbar machen könnte. 

Doch genau das soll mit der PSP verhindert werden. Die Prüfung, der sich etwa 70'000 Leute im Jahr unterziehen müssen, soll dafür sorgen, dass beim Staat nur integre Mitarbeitende verpflichtet werden. Geheime Informationen sollen geheim bleiben. Wer korruptionsanfällig oder aufgrund seines Sexuallebens angreifbar sein könnte, müsste aussortiert werden.

Nicht nur Bundesangestellte werden überprüft, sondern auch hohe Kantonsangestellte, die mit Bern in Verbindung stehen, Armeeangehörige und zum Beispiel auch, wer bei einem Atomkraftwerk die Kontrollen durchführt.

Drei Stufen

Für die Prüfung gibt es drei Stufen. Hier gilt: Je sicherheitsempfindlicher der Zugang zu Daten ist, desto weitreichender ist die Sicherheitsprüfung. Oder auch: Je höher jemand in der Hierarchie des Bundes steigt, desto genauer wird er durchleuchtet.

Bei der Grundsicherheitsprüfung, der ersten Stufe, werden verschiedene Datenbanken abgefragt, der Strafregisterauszug kontrolliert und Gerichte können nach Akten angefragt werden. Die Prüfung wird bei jenen Bundesangestellten durchgeführt, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben oder bei solchen, die Zugang zu militärischen Sicherheits- oder Sperrzonen möchten.

Die zweite Stufe ist die erweiterte PSP. Hier werden zusätzlich noch die Betreibungs- und Konkursdaten erhoben. Auch die Wohnorte der letzten zehn Jahre werden angefragt. So soll sichergestellt werden, dass Bundesangestellte nicht verschuldet sind. Das muss über sich ergehen lassen, wer nicht nur Zugang zu vertraulichen, sondern geheimen Infos hat.

Die dritte und höchste Stufe ist die erweiterte Personensicherheitsprüfung mit Befragung für Leute, die «regelmässigen und weitreichenden» Einblick in die Regierungstätigkeit haben und darauf Einfluss nehmen. Das betrifft vor allem Chefbeamte, die bei der persönlichen Befragung auf Herz und Nieren geprüft werden. Sie müssen selbst intimste Fragen zum Sexualleben beantworten.

Ausnahme bei Top-Kader

Für die Personensicherheitsprüfungen ist grundsätzlich Viola Amherds VBS zuständig. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bei jenen Top-Kadern, die der Bundesrat ernennt. Diese wird von der Bundeskanzlei durchgeführt. Das ist eine Folge der Affäre um den ehemaligen Armeechef Roland Nef (64).

Auch bei Jean-Daniel Ruch führte die Bundeskanzlei die Personensicherheitsprüfung durch. Doch obwohl er die PSP der obersten Stufe zu bestehen hatte und befragt wurde, fand man offenbar nichts, was gegen eine weitere Anstellung sprach.

Nun fordern Politiker, die Personensicherheitsprüfungen zu überprüfen. Sie zweifeln aufgrund des Falls Ruch an der Wirksamkeit der Prüfungen.

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