Steuerflucht soll verhindert werden
Bundesrat will Lottomillionäre ausbremsen

Kurz nach einem sagenhaften Lottogewinn ist ein Solothurner Glückspilz in eine steuergünstigere Gemeinde umgezogen. Seine langjährige Wohngemeinde ging leer aus. Solchem Gebaren will Bundesbern nun einen Riegel schieben.
Publiziert: 31.08.2023 um 17:06 Uhr
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Satte 68,8 Millionen Franken hat ein Solothurner anfangs Jahr bei Euromillions abgeräumt.
Foto: MATHIAS HOFSTETTER ZUERICH

4-13-25-33-37 lauteten die Zahlen zum Glück, plus die beiden Sterne 5 und 10. Anfang Jahr hatte ein Solothurner bei Euromillions so richtig abgeräumt: 68,8 Millionen Franken umfasste der prall gefüllte Jackpot. So berichtete damals die «Solothurner Zeitung».

Die Hände reiben sich auch die Wohngemeinde des Glückspilzes. Über den Daumen gepeilt hätte ihr der Lottomillionär einen Steuerertrag von gut und gerne 8,4 Millionen Franken beschert. Dumm nur: Kaum hatte er das grosse Los gezogen, ist er auch schon innerhalb des Kantons in eine steuergünstigere Gemeinde umgezogen. Seine langjährige Wohngemeinde hatte das Nachsehen.

Rasch ein paar Steuer-Millionen einzusparen

Das ist alles ganz legal. Und für den Lottomillionär ergibt es Sinn. Sogar bei einem Umzug innerhalb des Kantons sind nach einem solch grossen Gewinn rasch ein paar Millionen an Steuern einzusparen. Denn abgerechnet wird erst Ende Jahr. Was dann vom Gewinn noch auf dem Konto ist, wird als Vermögen besteuert.

Dem Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti (68) sind solche Steuerfluchten ein Dorn im Auge. Er fordert, dass Lotterie- oder Glücksspielgewinne von mehr als einer Million Franken künftig «am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes» besteuert werden. Bereits in der Sommersession regte er per Motion «eine marginale Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes» an.

«Es geht schlicht um Fairness»

Beim Bundesrat rennt er damit offene Türen ein. Angeführt von FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter (59) beantragt die Regierung dem Parlament die Annahme der Motion. Weitere Angaben dazu machte sie nicht.

Bemerkenswert: Auch im Stöckli geniesst Zanettis Forderung breite Unterstützung. Gleich 41 der 46 Ständeratsmitglieder haben den Vorstoss mitunterzeichnet – selbst solche aus steuergünstigen Innerschweizer Kantonen.

«Es geht schlicht um Fairness», argumentierte Zanetti im Sommer gegenüber der «Solothurner Zeitung». Die heutigen Regeln könnten «in besonders spektakulären und entsprechend seltenen Fällen zu je zweistelligen Millionenbeträgen an Steuerfolgen für Gemeinden und Kantone führen».

Zanetti macht ein Beispiel: Sogar bei einem Lottogewinn am 2. Januar und einem Wegzug am 30. Dezember sei der Gewinn am neuen Ort zu versteuern. «Obwohl der Gewinner während 364 Tagen das Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot des einen Wohnorts in Anspruch genommen hat.» Damit aber dürfte nun schon bald Schluss sein. (dba)

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