Den Grundsatzentscheid, der Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» einen Gegenvorschlag entgegenzustellen, hatte die Regierung Mitte Mai gefällt. Nun hat sie die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss eröffnet. Diese dauert bis am 30. November.
Artikel 99 der Bundesverfassung soll demnach um zwei Absätze ergänzt werden mit den beiden Sätzen «Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken» und «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung». Dieser Gegenentwurf würde Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet - sofern der Plan in der Vernehmlassung und im Parlament genügenden Rückhalt geniesst, schrieb der Bundesrat um Finanzministerin Karin Keller-Sutter.
Beim Gegenentwurf würden heute bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen unverändert auf Verfassungsstufe gehoben, schrieb der Bundesrat. «Dies hätte den Vorteil, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu den Bestimmungen gibt, die durch die neue Verfassungsbestimmung bestätigt und bekräftigt würden.»
Keine direkten Folgen
Wenn die Initianten ihr Begehren nicht zurückziehen, würde die Initiative zusammen mit dem direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen. Die Initiative will ebenfalls zwei Sätze neu in der Verfassung verankern, nämlich: «Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen» sowie «Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden».
Diese vorgeschlagenen Verfassungstexte erachtet der Bundesrat als zu wenig präzise, wie er im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung schrieb. Der Gegenentwurf sei präziser. Beide Vorschläge hätten aber «keine Auswirkungen auf Bund und Kantone sowie die Volkswirtschaft».
Hinter der Bargeldinitiative steht die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS). Sie hat in der Zwischenzeit eine weitere Initiative zum Thema Bargeld lanciert. Gemäss dem Volksbegehren «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!» soll der Bund sicherstellen müssen, dass in den öffentlichen Diensten des Verkehrs, im Detailhandel oder bei anderen Verkaufspunkten «an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann». Die Sammelfrist läuft bis im September 2024. (SDA)