Eine Steuererklärung pro Ehepaar? Das soll bald vorbei sein. Der Bundesrat will, dass jede steuerpflichtige Person ihre eigene Steuererklärung einreicht – egal ob verheiratet oder ledig.
Am Mittwoch hat Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) die konkreten Änderungen dieses Systemwechsel präsentiert, die der Bundesrat dem Parlament vorschlägt. Blick erklärt, wer besser wegkommt und wer nicht.
Was soll sich ändern?
Der Grundsatz lautet: Eheleute sollen wie unverheiratete Paare getrennt besteuert werden, weshalb jede Person eine Steuererklärung ausfüllen muss. Heute werden verheiratete und eingetragene Paare gemeinsam besteuert. Mit einem teils teurem Effekt: Arbeiten nämlich beide, muss das Ehepaar wegen der Progression mehr Steuern bezahlen als ein Konkubinatspaar mit gleichen Einkommen. Mit dem Wechsel zur Individualbesteuerung soll diese «Heiratsstrafe» abgeschafft und es sollen Anreize geschaffen werden, damit gerade Frauen ihre Arbeitspensen erhöhen. Der Vorschlag des Bundesrats ist zugleich der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP-Frauen
Wer profitiert vom Vorschlag?
Gemäss Keller-Sutter wird die Steuerlast für eine «deutliche Mehrheit» der Steuerzahlen sinken. Zuallererst kommt der Vorschlag Ehepaaren zugute, bei denen beide etwa gleich viel verdienen. Auch viele Rentnerehepaare werden weniger Steuern zahlen. Weil der Bundesrat aber den Steuertarif für die Direkte Bundessteuer anpasst, werden auch unverheiratete Personen ohne Kinder profitieren. Konkret sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt werden. So wird der Grundfreibetrag von 15'000 auf 20'000 Franken erhöht. Sehr, sehr, sehr gute Verdiener sollen hingegen etwas mehr bezahlen.
Wer wird mehr zur Kasse gebeten?
Eheleute, die ein traditionelles Familienmodell leben, sollen mehr Steuern zahlen. Besonders betroffen sind Ehepaare mit Kindern, denn der Bundesrat hebt den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6600 auf 12'000 Franken an. Paradoxerweise kann das aber zu einer höheren Steuerbelastung führen: Denn der Abzug wird auf beide Eltern aufgeteilt – und wenn etwa die Mutter kein Einkommen erzielt, kann sie auch nichts abziehen. In diesem Fall kann nur der Vater 6000 Franken abziehen. Dabei ist zu beachten, dass 40 Prozent der Familien gar keine Bundessteuer zahlen. Für diese ändert sich zunächst nichts.
Mehr zum Thema Steuern
Längerfristig allenfalls schon, weil der Bundesrat will, dass auch Kantone und Gemeinden auf Individualbesteuerung umstellen. Doch wie die Auswirkungen dort sind, lässt sich noch nicht sagen. Die Kantone sind frei darin, wie sie die Individualbesteuerung umsetzen. Prinzipiell könnte ein Kanton auch Einverdiener-Familien bevorzugen.
Auch unverheiratete Paare mit Kindern könnten mehr Steuern zahlen. Dies vor allem, wenn sie sehr grosse Einkommen haben. Für die tiefen und mittleren Einkommen hingegen wird die zusätzlichr Steuerlast durch den erhöhten Kinderabzug und die Senkung des Steuertarifs kompensiert. Aber auch hier gilt: Das betrifft erstmal nur die Direkte Bundessteuer.
Was bedeutet das für die Staatsfinanzen?
Bei der direkten Bundessteuer geht der Bund von 1 Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund 800 und die Kantone tragen 200 Millionen Franken.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Bundesrat hat die Vorschläge nun ans Parlament überwiesen. Dort werden sich nun zuerst die Kommissionen über das Dossier beugen, dann National- und Ständerat. Wann die Individualbesteuerung in Kraft tritt, ist völlig unklar, es wird sicher noch zwei bis drei Jahre dauern. Und das gilt nur für die Bundesebene. Die Kantone werden mehr Zeit brauchen. Sie wünschen sich eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Das heisst: Vor 2036 dürfte sich gar nichts ändern.
Und selbst im Bundesparlament ist (fast) alles möglich. Sogar ein Absturz der Vorlage ist denkbar. Zwar wollen die meisten Parteien die Heiratsstrafe abschaffen. Über das Wie herrscht aber Uneinigkeit.