Sparen, sparen, sparen. So lautet die Devise von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (59), denn das Bundesbudget sieht zappenduster aus. Für dieses Jahr dürfte ein Minus von 7 Milliarden Franken resultieren. Und auch für nächstes Jahr sieht es nicht viel besser aus. Bei Ausgaben von fast 90 Milliarden Franken resultiert – hauptsächlich wegen ausserordentlicher Aufwendungen – ein Finanzierungsdefizit von 6,7 Milliarden Franken.
Dies, obwohl die FDP-Magistratin seit ihrem Wechsel ins Finanzdepartement Anfang Jahr vor roten Zahlen warnt und der Bundesrat eine Kürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben von 2 Prozent beschlossen hat.
Einige stocken Budget sogar auf
Doch der Sparappell stiess in manchen Bundesstellen auf taube Ohren. In einer Sitzung der interdepartementalen Arbeitsgruppe Schuldenbremse – diese befasst sich regelmässig mit den Bundesfinanzen – wurde Ende Mai denn auch Unmut geäussert. Genannt wurden etwa Gerichte, Bundesanwaltschaft, Parlamentsdienste und die Eidgenössische Finanzkontrolle.
Gewisse Behörden und Gerichte hätten trotz Aufforderung durch die Finanzverwaltung «weitgehend darauf verzichtet, Kürzungen von 2 Prozent umzusetzen», heisst es in einem Aussprachepapier-Entwurf aus dem Finanzdepartement, der Blick gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vorliegt. Mehrere Einheiten hätten ihre Budgets gegenüber der Finanzplanung sogar aufgestockt, wird moniert.
Der Bundesrat solle die betroffenen Einheiten daher bitten, «sich ernsthaft darum zu bemühen», die für die Bundesverwaltung geltenden Sparvorgaben «freiwillig ebenfalls nachzuvollziehen oder zumindest auf Aufstockungen des Finanzplans zu verzichten». Würden sich die betroffenen Stellen «kooperativ zeigen, könnten zusätzliche Entlastungen im einstelligen Millionenbereich erzielt werden».
Rüffel als höfliche Bitte
Der Bundesrat sah sich bemüssigt, die Sparmuffel noch vor den Sommerferien schriftlich zu rüffeln. «Gemäss Ersteingaben haben Sie die Kürzungen nicht oder nur teilweise umgesetzt», spricht er ihnen im per 9. Juni datierten Briefentwurf ins Gewissen. Man solle nochmals Sparmöglichkeiten prüfen – «allenfalls auch die Verschiebung von Projekten, die nicht absolut dringlich sind». Damit werde ein wertvoller Beitrag an einen schuldenbremsekonformen Voranschlag geleistet.
Dass der Rüffel – von einem solchen würde der Bund natürlich nie reden – als höfliche Bitte formuliert ist, hat seinen Grund. Der Bundesrat selbst hat nämlich keine Handhabe, unabhängige Behörden und Gerichte zum Sparen zu zwingen. Das kann nur das Parlament bei der Budgetdebatte im Dezember.
Parlament kann Korrekturen vornehmen
Ob die Sparmuffel dem Sparaufruf mittlerweile nachgekommen sind, will die Finanzverwaltung auf Blick-Anfrage nicht konkret beantworten. Die detaillierten Budgetzahlen zum Voranschlag würden Ende August publiziert, da könne man sich die einzelnen Posten anschauen.
Dabei werden die Eingaben von Behörden und Gerichten jeweils unverändert übernommen. Dann sind die Nationalrätinnen und Ständeräte am Zug, wie die Finanzverwaltung betont: «Das Parlament hat die Budgethoheit und damit die Möglichkeit, im Rahmen der Budgetdebatte Korrekturen vorzunehmen.»