Der Abstimmungskampf über die Teilabschaffung der Stempelsteuer wird mit harten Bandagen geführt. Nicht ohne Grund, denn es geht um eine Grundsatzfrage: Soll der Bund Unternehmen weiter entlasten, obwohl sich der Corona-Schuldenberg immer höher türmt?
Für die Linke kommt das nicht in die Tüte. Die Bürgerlichen hingegen hoffen auf einen positiven Effekt für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Konkret geht es um 250 Millionen Franken, die dem Bund bei einem Ja jährlich flöten gehen. Im Abstimmungsbüchlein macht der Bundesrat klar: «Betroffen ist einzig der Bund. Für die Kantone und Gemeinden ändert sich nichts.»
Gewerkschaftsbund warnt vor indirekten Folgen
Doch genau hier hakt nun der Gewerkschaftsbund ein. «Die Abschaffung der Emissionsabgabe dürfte nicht nur beim Bund, sondern auch bei Kantonen, Städten und Gemeinden zu Einnahmenausfällen führen», warnt SGB-Chefökonom Daniel Lampart (53).
Er erinnert an die Unternehmenssteuerreform II, als die Steuerausfälle massiv höher ausfielen als vom Bundesrat prognostiziert. «Dass der Bundesrat mit optimistischen Zahlen argumentiert, hat leider Tradition», sagt Lampart. Einmal mehr präsentiere das Finanzdepartement nicht die ganze Rechnung, attackiert er SVP-Finanzminister Ueli Maurer (71).
Die Abschaffung der Emissionsabgabe trifft Kantone und Gemeinden zwar tatsächlich nicht direkt, «indirekt aber schon», sagt Lampart. Und das kommt so: Auf inländische Beteiligungsrechte fällt ab 1 Million Franken eine Abgabe von 1 Prozent an. «Das schafft für Unternehmen den Anreiz, Sacheinlagen möglichst tief zu bewerten», sagt Lampart.
Dreistelliger Millionen-Betrag?
Ohne Emissionsabgabe falle dieser Anreiz weg. «Für Unternehmen wird es attraktiver, insbesondere den Wert immaterieller Sacheinlagen wie Patente, Markenrechte oder Lizenzen höher zu veranschlagen», erklärt er. «Denn damit können höhere Abschreibungen vorgenommen werden, was zu tieferen Gewinnsteuern führt.» Und hier seien Kantone und Gemeinden dann eben doch betroffen.
Genau beziffern lassen sich die möglichen Steuerausfälle nicht. Lampart verweist aber auf Berechnungen der Stadt Lausanne, welche diese aufgrund einer Interpellation vorgenommen hat. Lausanne schätzt die möglichen Einnahme-Ausfälle bei der Gewinnsteuer auf 3 Millionen Franken jährlich – rund 5 Prozent ihrer Gewinnsteuereinnahmen.
«Rechnet man diese 5 Prozent auf die ganze Schweiz hoch, ergibt das Steuerausfälle von 1 Milliarde Franken», sagt Lampart. Allerdings räumt er ein, dass dies Schätzung zu hoch sein dürfte. Es könne aber ein «dreistelliger Millionen-Betrag» sein, der Kantonen und Gemeinden in der Kasse fehlen dürfte.
FDP-Silberschmidt: «Völlig absurd»
«Diese Berechnungen sind völlig absurd», hält FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (27, ZH) dagegen. Buchhalterische Grundsätze würden überall gelten, da könne eine Firma auch immaterielle Werte nicht einfach überbewerten. «Den Gewerkschaften kann ich da nur einen Buchhaltungskurs empfehlen», meint er.
Die Abschaffung der Emissionsabgabe werde sich positiv auf das Bruttoinlandprodukt wie auch auf die Zahl der Arbeitsplätze auswirken, verweist Silberschmidt auf eine entsprechende BAK-Studie. «Die Gewerkschaften sollten einmal aus ihrem Biotop kommen und schauen, wie Wertschöpfung ermöglicht und nicht bestraft wird.»
Am 13. Februar entscheidet die Bevölkerung über die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Die sogenannte Stempelsteuer erhebt der Bund, wenn Unternehmen Eigenkapital beschaffen – etwa indem sie Aktien ausgeben. Die Abgabe beträgt ein Prozent des aufgenommenen Betrags. Summen unter einer Million Franken sind davon befreit. Eine Mehrheit des Bundesrats und des Parlaments will die Steuer abschaffen. Das senke die Kosten für Investitionen und wirke sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze aus. Der Bund schätzt die Einbussen auf rund 250 Millionen Franken jährlich. SP, Grüne und Gewerkschaften haben das Referendum gegen die Abschaffung ergriffen. Sie kritisieren den geplanten Schritt als Privilegierung von Grosskonzernen.
Am 13. Februar entscheidet die Bevölkerung über die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Die sogenannte Stempelsteuer erhebt der Bund, wenn Unternehmen Eigenkapital beschaffen – etwa indem sie Aktien ausgeben. Die Abgabe beträgt ein Prozent des aufgenommenen Betrags. Summen unter einer Million Franken sind davon befreit. Eine Mehrheit des Bundesrats und des Parlaments will die Steuer abschaffen. Das senke die Kosten für Investitionen und wirke sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze aus. Der Bund schätzt die Einbussen auf rund 250 Millionen Franken jährlich. SP, Grüne und Gewerkschaften haben das Referendum gegen die Abschaffung ergriffen. Sie kritisieren den geplanten Schritt als Privilegierung von Grosskonzernen.