Es war ein politischer Paukenschlag, mit dem das Bundesgericht in Lausanne am Mittwochvormittag die Schweiz erschütterte. Der Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (43) verliert sein Amt, das Volk muss neu wählen. Der politische Wohnsitz des SP-Politikers war gemäss dem Urteil am Wahltag nicht im Kanton Schaffhausen, sondern in der Stadt Zürich.
Noch am selben Tag kündigte Stocker auf Instagram an: «Ich trete wieder zur Wahl an». An einer eiligst einberufenen Medienkonferenz sprach er von einem «schwierigen Tag». Er fühle sich aber auch gelöster. «Die letzten eineinhalb Jahre waren ein riesiger Stress für mein Umfeld und mich.» Der Schwebezustand sei nun beendet.
Wo müssen Politikerinnen und Politiker wohnen, damit sie im National- und Ständerat bleiben dürfen? Diese Frage stellt sich nach dem Urteil des Bundesgerichts, das die Wahl von Simon Stocker in den Ständerat aufhebt.
Im Nationalrat ist der Fall klar: Eine Wohnsitzpflicht gibt es nicht. Die Mitglieder der grossen Kammer vertreten das Volk und nicht einen bestimmten Kanton. Sie dürfen also wohnen, wo sie möchten, selbst im Ausland ist möglich. Ein Beispiel dafür war SP-Nationalrat Tim Guldimann (74), der in Berlin lebte.
Im Ständerat unterscheiden sich die Regeln von Kanton zu Kanton. Jeder Kanton kann selbst entscheiden, ob er eine Wohnsitzpflicht will oder nicht. Der Kanton Schaffhausen hat eine solche in der Kantonsverfassung.
Wo müssen Politikerinnen und Politiker wohnen, damit sie im National- und Ständerat bleiben dürfen? Diese Frage stellt sich nach dem Urteil des Bundesgerichts, das die Wahl von Simon Stocker in den Ständerat aufhebt.
Im Nationalrat ist der Fall klar: Eine Wohnsitzpflicht gibt es nicht. Die Mitglieder der grossen Kammer vertreten das Volk und nicht einen bestimmten Kanton. Sie dürfen also wohnen, wo sie möchten, selbst im Ausland ist möglich. Ein Beispiel dafür war SP-Nationalrat Tim Guldimann (74), der in Berlin lebte.
Im Ständerat unterscheiden sich die Regeln von Kanton zu Kanton. Jeder Kanton kann selbst entscheiden, ob er eine Wohnsitzpflicht will oder nicht. Der Kanton Schaffhausen hat eine solche in der Kantonsverfassung.
«Gerichtsurteile sind zu akzeptieren. Das ist ein zentraler Grundsatz unseres Rechtsstaats und es ist gerade in der heutigen Zeit wichtig, sich daranzuhalten», so Stocker. Der Kern des Urteils sei aber eine «Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell». Dieses hätten seine Frau und er sich so eingerichtet. «Ich habe nie ein Geheimnis darum gemacht und war immer stolz darauf.» In einer modernen Familie sei es nicht mehr so, dass Arbeits- und Wohnort zentriert seien.
«Es macht unser Leben etwas kompliziert, das können sie mir glauben», sagt Stocker. Beide wollten dieses Modell aber so. «Dass das Bundesgericht nun sagt, unsere Art des Zusammenlebens sei nicht mit einem politischen Amt vereinbar, enttäuscht mich.» Er akzeptiere aber die Rechtssprechung.
«Ich bin zuversichtlich»
Stocker sagt, er werde zur Wiederwahl antreten. «Ich will den vakanten Sitz für Schaffhausen wieder besetzen.» Er lebe mit seiner Familie in Schaffhausen, seine Frau sei dort angemeldet, der Sohn käme im Sommer in den Kindergarten in Schaffhausen. Sie hätten aber «aus beruflichen Gründen» noch eine zweite Wohnung in Zürich. Seine Frau sei dort als Wochenaufenthalterin gemeldet.
Stocker gibt sich überzeugt, den Sitz wiederzuholen. «Ich habe kein Groll gegen jemanden», sagt Stocker. Er wolle nun vorwärts schauen. «Ich bin zuversichtlich.»
Im Juni wird gewählt
Schnell auf das Urteil reagiert hat auch der Schaffhauser Regierungsrat. In einer Medienmitteilung teilt er mit, er habe das Urteil des Bundesgerichtes zur Kenntnis genommen. Wie vom Bundesgericht angeordnet, will er eine Neuwahl für die Besetzung des zweiten Schaffhauser Ständeratssitzes ansetzen. Die neue Wahl soll am 29. Juni 2025 stattfinden, ein allfälliger zweiter Wahlgang würde auf den 24. August fallen.
Dies ermögliche, die Teilnahme des neu gewählten Mitglieds in der Herbstsession. «Somit wird der zweite Schaffhauser Ständeratssitz nur in der Sommersession 2025 vakant sein», teilt der Regierungsrat mit.
Nun wird Hannes Germann (68, SVP) als einzige Stimme Schaffhausens in der kleinen Kammer vertreten, bis der zweite Sitz wieder vergeben ist.
Kurze Fragerunde
Nun beginnt die Fragerunde. Ein Journalist fragt, ob die Schaffhauser Gesetze geändert werden müssten. Romina Loliva, Schaffhauser SP-Co-Präsidentin, sagt, das sei «sicher ein Thema intern».
Stocker ergänzt, das Problem sei, dass es ihm verboten werde, ein Amt und zwei Wohnungen zu haben. Das Problem sei im Zivilgesetzbuch.
Es gibt keine weiteren Fragen. Die Medienkonferenz ist beendet.
Schaffhauser SP-Co-Präsident Romina Loliva: Stocker immer transparent
Auch die Schaffhauser SP-Co-Präsident Romina Loliva kritisiert das Urteil. «Wir akzeptieren das Urteil, auch wenn wir verloren haben.» Es stünde allen frei, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gegenüber der SP habe Stocker das Lebensmodell immer transparent dargestellt. Es sei kein Gegensatz, dass man an zwei getrennten Orten leben und arbeiten könne und «trotzdem eine Familie ist».
SP-Nationalrätin: Bundesgericht bestätige ein «antiquiertes» Familienmodell
Damit endet das Statement von Stocker. Nun spricht Schaffhauser SP-Nationalrätin Linda De Ventura, die die gemeinsame Vergangenheit mit Simon Stocker betont und für ihn wirbt. Er sei «hervorragend» in Bern vernetzt, lobt die Nationalrätin ihren Kollegen.
Auch sie spricht kurz zum Urteil. Das Bundesgericht bestätige ein «antiquiertes» Familienmodell. Es stimme aber nicht mit der Lebensrealität überein.
Was bedeutet das Urteil?
Stocker sagt, er werde zur Wiederwahl, die Ende Juni ansteht, antreten. «Ich will den vakanten Sitz für Schaffhausen wieder besetzen.» Er lebe mit seiner Familie in Schaffhausen, die Frau sei dort angemeldet, der Sohn käme im Sommer in den Kindergarten. Sie hätten aber noch eine zweite Wohnung in Zürich, seine Frau sei dort als Wochenaufenthalterin gemeldet.
Stocker gibt sich überzeugt, den Sitz wiederzuholen. «Ich habe kein Groll gegen jemanden», sagt Stocker. Er wolle nun vorwärts schauen. «Ich bin zuversichtlich.»
Stocker: «Schwieriger Tag»
Die Medienkonferenz beginnt. Simon Stocker sagt, es sei ein «schwieriger Tag». Es fühle sich aber auch gelöster an. «Der Schwebezustand ist fertig.» Es gelte, das Urteil zu respektieren. «Das ist einer der zentralen Grundsätze unseres Rechtsstaats.»
Der Kern des Urteils sei aber eine «Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell.» Dieses hätten seine Frau und er sich so eingerichtet. «Ich habe nie ein Geheimnis darum gemacht und war immer stolz darauf.» In einer modernen Familie sei es nicht mehr so, dass Arbeits- und Wohnort zentriert seien.
«Es macht unser Leben etwas kompliziert, das können sie mir glauben», sagt Stocker. Beide wollten dieses Modell aber so. «Dass das Bundesgericht nun sagt, unsere Art des Zusammenlebens sei nicht mit einem politischen Amt vereinbar, enttäuscht mich.» Er akzeptiere aber die Rechtssprechung.
Medienkonferenz um 14.00 Uhr
Um 14.00 Uhr hat die SP Schaffhausen zu einer Medienkonferenz geladen: Thema ist natürlich der Entscheid des Bundesgerichts, das Ständerat Simon Stocker abgesetzt hat. Er habe zum Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen gehabt.
Auf Instagram hatte Stocker bereits angekündigt, zur angeordneten Neuwahl anzutreten. Diese wird Ende Juni stattfinden. Wie geht Stocker mit der neuen Situation um? Blick berichtet live im Stream und im Ticker.