«Wir haben nie ein Geheimnis draus gemacht»
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Abgesetzter Ständerat Stocker:«Wir haben nie ein Geheimnis draus gemacht»

Knallharter Entscheid des Bundesgerichts
Wahl von SP-Ständerat Simon Stocker wird aufgehoben

Das Bundesgericht hebt die 2023 erfolgte Wahl von Ständerat Simon Stocker auf, weil dieser zum Zeitpunkt der Wahl seinen Lebensmittelpunkt nicht im Kanton Schaffhausen hatte. Die Wahl muss wiederholt werden.
Publiziert: 26.03.2025 um 10:29 Uhr
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Aktualisiert: 26.03.2025 um 16:23 Uhr
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Das Bundesgericht entzieht ihm den Sitz im Ständerat: Simon Stocker.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Bundesgericht hebt Wahl von Simon Stocker zum Schaffhauser Ständerat auf
  • Stocker hatte am Wahltag keinen politischen Wohnsitz in Schaffhausen, so das Urteil
  • SP-Politiker Stocker hatte 2023 dem amtierenden Ständerat Thomas Minder den Sitz abgejagt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Knall am Bundesgericht: Das Gericht pfeift den Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (43) zurück. 

Das Bundesgericht hebt die am 19. November 2023 erfolgte Wahl von Stocker zum Ständerat des Kantons Schaffhausen auf, weil er im Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen hatte. Das teilt das Gericht am Mittwoch mit. Ab sofort ist Stocker damit seines Amtes enthoben.

Lebensmittelpunkt am Wahltag massgebend

Das gilt für Politiker

Wo müssen Politikerinnen und Politiker wohnen, damit sie im National- und Ständerat bleiben dürfen? Diese Frage stellt sich nach dem Urteil des Bundesgerichts, das die Wahl von Simon Stocker in den Ständerat aufhebt.

Im Nationalrat ist der Fall klar: Eine Wohnsitzpflicht gibt es nicht. Die Mitglieder der grossen Kammer vertreten das Volk und nicht einen bestimmten Kanton. Sie dürfen also wohnen, wo sie möchten, selbst im Ausland ist möglich. Ein Beispiel dafür war SP-Nationalrat Tim Guldimann (74), der in Berlin lebte.

Im Ständerat unterscheiden sich die Regeln von Kanton zu Kanton. Jeder Kanton kann selbst entscheiden, ob er eine Wohnsitzpflicht will oder nicht. Der Kanton Schaffhausen hat eine solche in der Kantonsverfassung.

Wo müssen Politikerinnen und Politiker wohnen, damit sie im National- und Ständerat bleiben dürfen? Diese Frage stellt sich nach dem Urteil des Bundesgerichts, das die Wahl von Simon Stocker in den Ständerat aufhebt.

Im Nationalrat ist der Fall klar: Eine Wohnsitzpflicht gibt es nicht. Die Mitglieder der grossen Kammer vertreten das Volk und nicht einen bestimmten Kanton. Sie dürfen also wohnen, wo sie möchten, selbst im Ausland ist möglich. Ein Beispiel dafür war SP-Nationalrat Tim Guldimann (74), der in Berlin lebte.

Im Ständerat unterscheiden sich die Regeln von Kanton zu Kanton. Jeder Kanton kann selbst entscheiden, ob er eine Wohnsitzpflicht will oder nicht. Der Kanton Schaffhausen hat eine solche in der Kantonsverfassung.

Die «Weltwoche» hatte wenige Tage nach Stockers Wahl berichtet, dass dieser zum Zeitpunkt der Wahl mit seiner Familie hauptsächlich in der Stadt Zürich gelebt habe. Für die SP war die Wahl Stockers ein politischer Coup – der bürgerlich dominierte Kanton hatte davor erst eine einzige SP-Ständerätin. Stocker gewann die Wahl gegen den damaligen Ständerat und Abzocker-Schreck Thomas Minder (64). Dieser verlor damals sein Amt.

Der Schaffhauser Regierungsrat und das Obergericht waren noch zu gegenteiliger Ansicht gekommen. Sie hatten Stimmrechtsbeschwerden gegen die Wahl Stockers abgelehnt.

Nun korrigiert das Bundesgericht: «Da Simon Stocker am Wahltag keinen politischen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatte, erfüllte er die entsprechende strikte kantonalrechtliche Voraussetzung zur Wählbarkeit als Ständerat nicht», heisst es in der Medienmitteilung. Die Wahl werde deshalb aufgehoben. 

Der Schaffhauser Regierungsrat hatte den Sachverhalt anders eingeschätzt: Demnach war Stocker nicht nur im Einwohnerregister der Stadt Schaffhausen eingetragen, sondern hat Anfang 2022 auch den Sitz seiner Einzelfirma nach Schaffhausen verlegt. Zudem bezahle er seine Einkommens- und Vermögenssteuern im Kanton am Rheinfall. 

Mit dem Urteil ist Stocker zwar ab sofort nicht mehr Ständerat, die Entscheide, an denen er mitgewirkt hat, werden dadurch jedoch nicht anfechtbar. Dies aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauens, so das Bundesgericht.

Stocker informiert am Nachmittag

Gemäss der Verfassung des Kantons Schaffhausen sind alle im Kanton wohnhaften mündigen und volljährigen Schweizerinnen und Schweizer in den Ständerat wählbar. «Zeitlich sind dabei die Verhältnisse am Wahltag massgebend», so das Bundesgericht. «Am Wahltag hatte Stocker seinen Lebensmittelpunkt indessen noch nicht nach Schaffhausen verlegt. Vielmehr wohnte und arbeitete er primär in der Stadt Zürich und lebte dort auch vorrangig die Beziehung zu seiner Frau und seinem Kind», schreibt das Bundesgericht. 

Der Entscheid des Bundesgerichts bedeutet, dass die Wahl wiederholt werden muss – und nicht, dass Thomas Minder direkt zum Ständerat erklärt wird. 

Die Neuwahl findet nun am 29. Juni 2025 statt. Stocker sagte, er werde zur Wiederwahl antreten. An einer eiligst einberufenen Medienkonferenz sprach er von einem «schwierigen Tag». Er fühle sich aber auch gelöster. «Die letzten eineinhalb Jahre waren ein riesiger Stress für mein Umfeld und mich.» Der Schwebezustand sei nun beendet. 

«Gerichtsurteile sind zu akzeptieren. Das ist ein zentraler Grundsatz unseres Rechtsstaats und es ist gerade in der heutigen Zeit wichtig, sich daranzuhalten», so Stocker. Der Kern des Urteils sei aber eine «Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell.» Dieses hätten seine Frau und er sich so eingerichtet. 

Nun wolle er den vakanten Sitz für Schaffhausen wieder besetzen. Er lebe mit seiner Familie in Schaffhausen, seine Frau sei dort angemeldet, der Sohn käme im Sommer in den Kindergarten in Schaffhausen. Sie hätten aber «aus beruflichen Gründen» noch eine zweite Wohnung in Zürich. Seine Frau sei dort als Wochenaufenthalterin gemeldet. Stocker gibt sich überzeugt, den Sitz wiederzuholen. «Ich habe kein Groll gegen jemanden», sagt Stocker. Er wolle nun vorwärts schauen. «Ich bin zuversichtlich.» 

Der Entscheid des Bundesgerichts ist aussergewöhnlich. Spektakulär war auch 2019 ein Entscheid des Gerichts: Es hob die Volksabstimmung über die Heiratsstrafe der CVP auf. Grund waren falsche Angaben im Abstimmungsbüchlein. 

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