Rentnerinnen und Rentner dürfen sich freuen! Ab 2026 fliesst der AHV-Zustupf. Jetzt ist auch klar, wie die 13. Rente ausbezahlt werden soll: einmal jährlich! Das hat der Bundesrat in seinen Eckwerten für die Umsetzung der 13. AHV-Rente festgelegt.
Die zuständige SP-Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (60) macht auch bei der Finanzierung vorwärts: Noch dieses Jahr will sie klären, wie die 13. AHV-Rente gesichert werden soll. «Das Volk wünscht das», sagte sie am Mittwoch an einer Medienkonferenz in Bern. Denn schon ab 2026 müssen jährlich 4,2 Milliarden Franken zusätzlich gestemmt werden. Tendenz steigend.
Am liebsten wäre Baume-Schneider eine Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente, handelt es sich dabei doch um einen klassischen Umverteilungsmechanismus von Besserverdienenden zu Einkommensschwächeren. Ein Rezept, welches den bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbänden aber nicht schmeckt.
Zwei Varianten
Daher will der Bundesrat eine Auswahl mit zwei Varianten erarbeiten, welche im Sommer in die Vernehmlassung geschickt werden sollen. Die sehen so aus:
- Lohnprozent-Variante: Die erste Option sieht eine Finanzierung ausschliesslich über
zusätzliche Lohnbeiträge vor. Dabei sollen die Lohnbeiträge um 0,8 Prozent erhöht werden – also um je 0,4 Prozent für Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Bei einem Bruttomonatslohn von 7000 Franken zahlt ein Angestellter also 28 Franken mehr in die AHV ein. - Kombi-Lösung: Die zweite Variante sieht eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer vor. Dabei würden die Lohnbeiträge um 0,5 Prozent – also hälftig je 0,25 Prozent – erhöht. Die Mehrwertsteuer würde um 0,4 Prozent steigen.
Der Bundesrat habe sich noch nicht auf eine Variante fixiert. «Eine Variante ist eine Variante, der Bundesrat hat keine Präferenz», erklärte Baume-Schneider. Klar sei, dass es eine ausgewogene Lösung brauche. Mit dem zügigen Vorgehen will die Regierung verhindern, dass sich die AHV-Finanzen rasch verschlechtern. Ohne Zusatzfinanzierung würde das sogenannte Umlageergebnis bereits 2026 ins Negative kippen.
Die 13. AHV-Rente soll als «Dreizehnter» ausbezahlt werden und nicht als monatlicher Zuschlag. Das hat der Bundesrat als Eckwert festgelegt. Die Einzelheiten seien aber noch offen, so Baume-Schneider. Ob nach einem Todesfall oder einer Pensionierung unter dem Jahr ein pro-rata-Beitrag ausbezahlt werde, müsse noch geklärt werden.
Bund soll weniger in die AHV zahlen
Klar ist nun auch, was mit dem Bundesanteil passieren soll. Aktuell bezahlt der Bund jährlich 20,2 Prozent der AHV-Ausgaben aus der Bundeskasse – rund 10 Milliarden Franken im vergangenen Jahr. Durch die 13. Rente wird das Bundesbudget ab 2026 mit 840 Millionen zusätzlich belastet.
Angesichts der klammen Kasse hat insbesondere Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) Interesse an einer Gegenfinanzierung. Der Bund sollte nicht zusätzlich belastet werden. Mit Erfolg: Der Bundesbeitrag soll ab 2026 temporär auf 18,7 Prozent gesenkt werden – und zwar bis zum Inkrafttreten der nächsten AHV-Reform. Damit wird der Bundesbeitrag 2026 immer noch rund 11 Milliarden Franken betragen.
Mehr zur AHV-Debatte
Mit der Senkung kommt weniger Geld in die AHV-Kasse. Auch hier steigt die Regierung mit zwei Varianten in den Ring. Die eine Variante sieht vor, die von Seiten des Bundes fehlenden Mittel dem AHV-Fonds zu belasten. Als weitere Variante stellt sie eine zusätzliche Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte oder eine Kombilösung mit 0,1 mehr Lohnprozent und 0,2 mehr Mehrwertsteuerprozent zur Debatte.
Nächste Reform kommt 2026
Bis im Sommer muss Baume-Schneider nun eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Die definitive Botschaft zuhanden des Parlaments soll im Herbst erfolgen.
Der SP-Frau geht die Arbeit auch nach der Zusatzfinanzierung nicht aus. So muss sie bis 2026 bereits die nächste AHV-Reform für die Zeit nach 2030 aufgleisen. Denn aufgrund der steigenden Lebenserwartung drohen der AHV wieder Defizite. Dabei muss die SP-Frau auch strukturelle Massnahmen wie ein höheres Rentenalter sowie weitere Finanzierungsmassnahmen prüfen.
Medienkonferenz zu Ende
Damit ist die Medienkonferenz zu Ende. Besten Dank für das Interesse.
AHV-Auszahlung an Erben noch unklar
Ob und auf welche Weise eine Person, die im Sommer pensioniert werde, bereits im selben Jahr einen Anteil der 13. AHV-Rente erhalte, sei noch nicht geklärt, sagt Baume-Schneider auf die Frage eines Journalisten. Auch, ob eine allfällige Auszahlung der 13. AHV-Rente im Todesfall an Erbinnen und Erben ausbezahlt werden könnte, stehe noch nicht fest. «So weit sind wir noch nicht», so die Sozialministerin.
Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht klar
Ein Journalist fragt Baume-Schneider, ob schon klar sei, wann die 13. Rente ausbezahlt werde? Ende Jahr, wie ein Weihnachtsgeld, oder sonst einmal im Jahr? Man müsse noch schauen, antwortet die Bundesrätin. Man habe durchaus bereits darüber diskutiert, auch über die Auszahlung im Dezember. Aber konkret sei noch nichts.
Vernehmlassung im Sommer, Botschaft bis Herbst
Der Bundesrat verfolge einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Er habe dem EDI den Auftrag gegeben, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit den beschlossenen Eckwerten vorzulegen. Bis Herbst 2024 soll dann die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.
Neue AHV-Reform für die 2030er-Jahre
Auch ohne die Zusatzkosten der 13. Rente stehe die AHV vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, führt Baume-Schneider aus. Es sei ab 2030 so oder so mit Defiziten zu rechnen.
Erstens nehme die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssten mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden. Bereits vor drei Jahren habe das Parlament darum den Bundesrat damit beauftragt, bis 2026 eine Reform für die Zeit nach 2030 auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Reform würden auch strukturelle Massnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die nicht kurzfristig realisiert werden können, geprüft werden.
Bundesbeitrag temporär reduzieren
Baume-Schneider führt weiter aus, dass auch der Bundesbeitrag für die AHV temporär reduziert werden soll. Und zwar, um eine zusätzliche Belastung der Bundesfinanzen zu vermeiden.
Denn: Heute finanziert der Bund einen festen Anteil von 20.2 Prozent der Kosten der AHV. Bei Einführung der 13. Rente müsste der Bund 840 Millionen der 4,2 Milliarden Franken übernehmen. Die temporäre Reduzierung des Bundesanteils an den Kosten der AHV soll ab Januar 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18,7 Prozent senken, so Baume-Schneider.
Bundesrat geht mit zwei Varianten ins Rennen
Baume-Schneider geht noch mal auf die Kosten ein, die die 13. Rente verursache. Diese kostet bei der Einführung 4,2 Milliarden Franken. Nach fünf Jahren steigen diese Kosten auf rund 5 Milliarden Franken. Ohne Zusatzfinanzierung gerieten die Finanzen der AHV rasch in Schieflage; bereits 2026 würde das Umlageergebnis ins Negative kippen und die Defizite in den Jahren darauf rasch zunehmen.
Um nun die Finanzen der AHV nicht zu gefährden, wolle der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen, erklärt die Bundesrätin. Dazu sollen zwei Varianten weiterverfolgt werden:
Zum einen prüfe der Bundesrat die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte. Zweitens die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,5 und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte.
Jährliche Auszahlung der Zusatzrente
Der Bundesrat sehe eine jährliche Auszahlung vor, erklärt die Vorsteherin des Innendepartements (EDI). Damit könne dem Willen des Volkes am besten entsprochen werden.
Medienkonferenz beginnt
Das Abstimmungsergebnis zur 13. AHV-Rente sei klar gewesen. Der Bundesrat wolle sicherstellen, dass die zusätzliche Altersrente ab 2026 an alle Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden könne, beginnt Bundesrätin Baume-Schneider die Medienkonferenz. Zudem wolle er dafür sorgen, dass wegen dieses Zuschlags niemandem die Ergänzungsleistungen gekürzt werden.
Medienkonferenz mit Bundesrätin Baume-Schneider
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. Der Bundesrat will darum vorwärtsmachen: An seiner Sitzung am Mittwoch hat er die Eckwerte für die Umsetzung der Volksinitiative festgelegt, die Anfang März angenommen wurde.
Um 15 Uhr wird sich Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider an einer Pressekonferenz in Bern zum weiteren Vorgehen bei der Umsetzung äussern. Ebenfalls daran teilnehmen wird Stéphane Rossini, Leiter des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).