Schweizer Gasversorgung
Vor Sabotage zu wenig geschützt

Der Schutz der Schweizer Gasversorgung ist laut einem internen Bericht des Bundes mangelhaft. Gerade vor Sabotage-Angriffen ist die Infrastruktur nicht gut genug gesichert, bestätigen die Behörden.
Publiziert: 20.11.2022 um 13:55 Uhr
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Aktualisiert: 20.11.2022 um 14:33 Uhr
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Bei den beschädigten Nord-Stream-Pipelines gibt es deutliche Hinweise auf einen Sprengstoffanschlag.

Das Risiko ist real. Das zeigen die Hinweise auf Sabotage bei den beschädigten Nord-Stream-Pipelines. Vor Ort seien «Sprengstoffrückstände auf mehreren fremdartigen Objekten» gefunden worden.

Und was in Schweden passiert ist, das könnte auch in der Schweiz geschehen. Schliesslich verbindet die Transitgasleitung die Erdgasfelder Nordeuropas mit Italien. Sollte es zu einem Anschlag kommen, könnten Tausende Haushalte und Unternehmen plötzlich ohne Gas dastehen.

Doch: Der Schutz der Schweizer Gasversorgung sei laut einem internen Bericht des Bundes mangelhaft, schreibt die «NZZ am Sonntag». Die Zeitung analysierte die bisher unveröffentlichte Risiko- und Verwundbarkeitsanalyse zur Erdgasversorgung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs) und des Bundesamtes für Energie (BFE) vom Juli 2021. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und die beiden Bundesämter bestätigten die Aussagen des Artikels auf Anfrage.

Es brauche Eingangskontrollen

Um die Anlagen an der Oberfläche besser zu sichern, fordern die Experten des Bundes Mindeststandards beim baulichen Schutz. Es brauche ferner Personensicherheitsprüfungen für die Mitarbeitenden der Leitstellen des Gasnetzes. Zu möglichen Schäden durch Sabotage äusserte sich das Babs nicht.

Grundsätzlich seien die Betreiber für den sicheren Betrieb ihrer Anlagen verantwortlich, schrieb das BFE auf Anfrage. Durch das neue Gasversorgungsgesetz werde es möglich sein, Mitarbeitende zu prüfen. Möglich sei dies bereits im Teilsektor Strom - bei Mitarbeitenden der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid und Mitarbeitenden in Kernkraftwerken.

Der Bundesrat hatte im Mai das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, das Gasversorgungsgesetz zu überarbeiten und die neuen Eckwerte bis Ende April 2023 vorzulegen. Anstoss dazu waren Erkenntnisse aus der Ukraine-Krise. (SDA)

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