Schweizer Bundesrat gibt grünes Licht
Deutschland darf Leopard-Panzer weitergeben

Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion darf weiterhin nicht in das Konfliktland Ukraine geliefert werden. Deutschland kann aber frei über Leopard-Kampfpanzer aus früheren Schweizer Armeebeständen verfügen.
Publiziert: 03.06.2022 um 20:53 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2022 um 08:50 Uhr
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Der deutsche Vizekanzler Robert Habeck versuchte in den vergangenen Wochen, den Druck auf die Schweiz zu erhöhen.
Foto: keystone-sda.ch

Nein, nein und nochmals nein. Der Bundesrat bleibt hart. Es sollen auch weiterhin keine Rüstungsgüter aus der Schweiz in die Ukraine geliefert werden. Damit gibt die Regierung dem internationalen Druck weiterhin nicht nach.

So wollte Deutschland Munition für Gepard-Flugabwehrpanzer sowie Maschinengewehrmunition weiterleiten. Dänemark hatte beantragt, der Ukraine Piranha-III-Panzer liefern zu dürfen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte aber beide Anträge abgelehnt. Die Schweizer Neutralität und das Kriegsmaterialgesetz verhinderten solche Exporte an Länder, die im Krieg stünden.

Panzer könnten nach Polen oder Tschechien gehen

Nun aber hat sich der Bund zumindest zu einem Kompromiss durchgerungen. So darf Deutschland Leopard-Kampfpanzer aus früheren Schweizer Armeebeständen weitergeben. Das hat das Verteidigungsdepartement (VBS) von Mitte-Bundesrätin Viola Amherd (59) beschlossen.

42 solche Panzer waren 2010 und 2011 von der Schweiz an die Herstellerin Rheinmetall Landsysteme im deutschen Kiel zurückverkauft worden. Auf allen Fahrzeugen wurden damals die 120-Millimeter-Kanone, die Mehrfachwurfanlage, die Maschinengewehre, die Bordverständigungsanlage sowie weitere Ausrüstungsgegenstände demontiert. Diese Teile blieben als Ersatzteile für die restlichen Leopard-Panzer in der Schweiz.

Damit könnte Deutschland die Leopard-Panzer etwa an Polen oder an Tschechien weiterreichen. Beide Staaten geben ihrerseits Panzer aus russischer Produktion an die Ukraine ab. Sie wollen so ihre Bestände wieder aufrüsten.

Viola Amherd über die Armee in Kriegszeiten
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VBS-Chefin im Gespräch:Viola Amherd über die Armee in Kriegszeiten

Polen erhält direkt keine Panzer

In der Kompetenz des VBS liegen Anfragen für die Weitergabe von überschüssigem Material aus früheren oder aktuellen Beständen der Armee, das nicht mehr benötigt wird, genauso wie geplante Lieferungen von bestellten Systemen. «Die Veräusserung von überschüssigem Armeematerial fällt nicht unter das Kriegsmaterialgesetz», betont das VBS.

Abgelehnt hat die Schweiz dagegen eine Anfrage Polens. Warschau hatte sich für stillgelegte Leopard-Panzer interessiert, die noch im Besitz der Schweizer Armee sind. Für einen Verkauf wäre ein Beschluss des Parlaments nötig, begründete das VBS den Entscheid.

Bund lässt Grossbritannien den Vortritt

Entgegen kommt die Schweiz aber auch Grossbritannien: Sie ist einverstanden, dass der Hersteller Saab bestellte Panzerabwehrwaffen des Typs NLAW zunächst an Grossbritannien liefert. Die Schweiz erhält die Waffen damit später. London hatte sein Ersuchen damit begründet, dass man die eigenen Bestände auffüllen müsse. Das Vereinigte Königreich hatte die Panzerabwehrwaffen in grosser Zahl an die Ukraine weitergegeben. (dba)

360-Grad-Video zum Panzer Leopard:

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