Im zweiten Halbjahr 2024 sind schweizweit 17'074 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eröffnet worden. Dies entsprach einem Rückgang von mehr als 32 Prozent im Vergleich mit dem ersten Halbjahr, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilte.
Dies entsprach 8276 weniger neu eingeleiteten Verfahren. 2023 war die Anzahl der neuen Verfahren noch stark angestiegen, in der ersten Jahreshälfte 2024 verblieb sie dann auf einem hohen Stand.
Keine Einigung bei jedem achten Fall
In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres war die Zahl der Neueingänge nun aber in 24 von 26 Kantonen rückläufig, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) weiter mitteilte. Insgesamt verblieben Ende 2024 10'646 pendente Fälle.
In 11'063 Fällen wurde eine Einigung zwischen den Parteien durch Vergleich, Klageanerkennung oder vorbehaltlosen Klagerückzug erzielt, wie es weiter heisst. In 2378 Fällen – also 12,4 Prozent – konnten sich die Parteien nicht einigen, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte. 4630 Fälle wiederum wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt.
Mietzinserhöhungen machten mit einem Anteil von mehr als 24 Prozent schweizweit den grössten Anteil der erledigten Verfahren aus, so wie bereits auch in den Vorsemestern.
Kantonal gab es Unterschiede
In der zweiten Jahreshälfte 2024 standen laut dem BWO jedoch in vielen Kantonen andere Gründe im Vordergrund: So zum Beispiel die Forderung auf Zahlung, die ordentliche Vertragskündigung und die Erstreckung des Mietverhältnisses. In acht Kantonen (BL, BS, FR, GE, NE, VD,VS und ZH) blieben Mietzinserhöhungen weiterhin die am häufigsten erledigten Fälle.
Die Einigungsquote bei Mietzinserhöhungen lag schweizweit bei 83,5 Prozent, was laut dem BWO den Quoten der Vorsemester entsprach. Ordentliche Vertragskündigungen sowie die Forderungen auf Zahlung waren die zweit- und dritthäufigsten Gründe für die erledigten Schlichtungsverfahren.