Sie sind klein und herzig – doch bis sie in der Schweiz landen, ist es oft ein dreckiges Geschäft: Hundewelpen, die im Ausland gekauft und in die Schweiz gebracht werden. Die Schweiz sei ein Paradies für illegalen Handel mit Hundewelpen aus dem Ausland, schreibt die «Berner Zeitung». Der Handel floriert. Der Schweizer Tierschutz (STS) schätzt, dass rund 40 Prozent der Welpenimporte in der Schweiz illegaler Natur sind. Das macht etwa 10'000 bis 14'000 Hunde pro Jahr.
Mit ein Grund sind die laschen Regeln in der Schweiz, die zudem leicht umgangen werden können. Das soll sich ändern. Der Bundesrat will gegen die Welpen-Mafia vorgehen und die Einfuhr von Welpen unter 15 Wochen verbieten. Im vergangenen Jahr wurden fast 30'000 Hunde in die Schweiz importiert. Knapp 9600 davon waren dabei unter 15 Wochen, das zeigen Zahlen der Tierstatistik Identitas.
Kantone kritisieren neue Regel
«Hinter sehr vielen Angeboten für junge Hunde im Ausland stehen oftmals skrupellose Vermehrer, die sich überhaupt nicht um das Tierwohl kümmern, sondern nur um den Profit», sagt Lucia Oeschger vom STS. Sie unterstützen darum die neue Regel, die auch viele europäische Länder wie zum Beispiel Deutschland kennen.
Doch Kritik kommt von verschiedenen Kantonen. Zwar wollen auch sie den Kampf gegen den Welpen-Import verstärken, doch die neue Regel kommt unter die Räder. «Die Einführung der Alterslimite beim Import wird keinen Einfluss auf den illegalen Welpenhandel nehmen», schreibt der Kanton Zürich. Der Aufwand für die Veterinärämter und die Strafbehörden werde massiv steigen. Um den illegalen Welpenhandel einzudämmen, müsse man die ausländischen Behörden mit ins Boot nehmen. «Zum Beispiel, dass diese bestätigen, dass es sich um einen einem Zuchtverband angeschlossenen Züchter handelt.» Weiter bräuchte es drastische Massnahmen bei einem Verstoss.
Ähnlich äussert sich der Kanton Bern: «Würde die EU-Aussengrenze funktionieren oder die Nachbarländer ihre Pflichten wahrnehmen, würden gar keine Welpen jünger als 15 Wochen mehr in die Schweiz gelangen.» Auch der Kanton Thurgau begrüsst die Stossrichtung, befürchtet aber, dass Züchter aus dem Ausland andere Wege finden, die jungen Hunde trotzdem in die Schweiz zu bringen. Auch die Vereinigung der schweizerischen Kantonstierärzte habe ähnliche Bedenken, heisst es vom Kanton. Zwei Ausnahmeregelungen fallen bei den Kantonen ebenfalls durch.
Schweiz zu attraktiv
Auch Lucia Oeschger vom Schweizer Tierschutz sagt, dass das Problem mit der neuen Verordnung nicht verschwinden werde: «Trotzdem ist es enorm wichtig, dass wir die 15-Wochen-Regel rasch einführen.» Die Schweiz sei bislang zu attraktiv. «Mir liegen Chats von ausländischen Hundehändlern vor, die sich über die Schweiz lustig machen.»
Oeschger schätzt, dass es in der Übergangsphase durchaus einen Mehraufwand für die Behörden geben könnte: «Aber schon jetzt sind die vielen fehlerhaften Importe ein grosser Aufwand für die Zollbehörden. Oft herrscht Rechtsunsicherheit, welche durch die Gesetzeslücken derzeit verursacht werden.» Für sie dürften die Verordnungsanpassungen noch weiter gehen. «Sobald bei den Hunden stärker reguliert wird, steigen die Händler einfach auf den Rassekatzenhandel um», befürchtet sie.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen schreibt, dass zurzeit die Stellungnahmen ausgewertet werden. Dann entscheidet der Bundesrat. Die revidierte Verordnung werde voraussichtlich im ersten Quartal 2025 in Kraft treten.