In Zürich müssen neu alle Hündeler in die Hundeschule
Hundekurspflicht jetzt sogar für Chihuahuas!

Hundehalter müssen weiterhin Kurse besuchen. So wollte es das Zürcher Stimmvolk im vergangenen Februar. Die Regierung hat die Kurse nun überarbeitet: Neu muss jeder Halter einrücken, egal ob er eine Bulldogge oder einen Chihuahua hält.
Publiziert: 25.04.2019 um 11:38 Uhr
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Aktualisiert: 25.04.2019 um 11:55 Uhr
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Muss in Zürcher neu in die Schule: Chihuahua

Jeder Zürcher und jede Zürcherin, die zum ersten Mal einen Hund halten, muss künftig zwei Lektionen Theorie absolvieren. Dazu kommen sechs praktische Lektionen, in denen das tiergerechte und sichere Halten eines Hundes vermittelt wird – insgesamt also acht Lektionen.

In die sechs Lektionen dauernde Praxis-Ausbildung müssen aber nicht nur die Neulinge, sondern alle - unabhängig von der Grösse des Tieres und unabhängig davon, ob die Halter schon mal einen Hund hatten oder nicht. Derzeit ist diese praktische Ausbildung nur für Halter von grossen und massigen Hunden vorgeschrieben.

Neu-Hündeler müssen acht Lektionen in die Hundeschule

Als «gross und massig» gilt ein Hund ab einer Schulterhöhe von 45 Zentimetern und einem Gewicht von 15 Kilogramm.

Der Regierungsrat ist aber der Überzeugung, dass diese Ausbildung unabhängig von der Hundegrösse sinnvoll ist, wie er am Donnerstag mitteilte. Neu muss also auch eine Chihuahua-Halterin einen Kurs besuchen, was bisher nicht der Fall war.

Im Gegensatz zum heutigen System mit 14 vorgeschriebenen Lektionen sind die künftigen Hundekurse aber zeitsparender: Neu-Halter müssen acht Lektionen einplanen, erfahrene Besitzer noch sechs.

Die bisherige Unterscheidung zwischen Welpen-, Junghunde- und Erziehungskurs entfällt, was das Kurssystem vereinfacht. Wann das neue System eingeführt werden kann, ist offen. Nun muss noch der Kantonsrat über diese neue Regelung entscheiden.

Pittbulls und Bullterrier dürfen weiterhin nicht gezüchtet werden

Die bürgerliche Kantonsrats-Mehrheit hatte im vergangenen Jahr entschieden, die Kurse abzuschaffen, weil sie trotz grossem Aufwand nur wenig brächten. Die Zahl der Bissvorfälle sei nicht wie erhofft zurückgegangen, argumentierten die Bürgerlichen.

Die Ratsminderheit wollte die Halter aber weiterhin zu Kursen verpflichten und ergriff das Behördenreferendum, weshalb die Vorlage vors Volk kam. Die Stimmberechtigten waren gleicher Meinung wie die Ratsminderheit und wollten die Halter nicht von der Leine lassen.

Der Kanton Zürich hat eines der schärfsten Hundegesetze der Schweiz. Seit 2010 dürfen Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential nicht mehr gehalten oder gezüchtet werden. Auf der Liste der verbotenen Rassen sind etwa Pitbulls und Bullterrier. Verboten sind auch Mischlinge, die mehr als 10 Prozent Blutanteil solcher Rassen in sich tragen.

Auslöser für diese Liste und für die obligatorischen Kurse war ein Todesfall in Oberglatt im Jahr 2005. Damals hatten drei Pitbulls einen sechsjährigen Knaben tot gebissen. (SDA/vfc)

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