Die Sanktionen sind eine Reaktion auf die militärische Aggression Russlands in der Ukraine. Daher ist es verboten, Einlagen von russischen Staatsangehörigen sowie in Russland niedergelassene Personen oder Unternehmen entgegenzunehmen, sofern sie 100'000 Franken pro Person überschreiten.
Bereits bestehende Einlagen über 100'000 Franken mussten dem Seco bis zum 3. Juni gemeldet werden. Diese belaufen sich auf 46,1 Milliarden Franken, wie das Seco am Donnerstag an einer Medienkonferenz mitteilte.
Meldungen über 46 Milliarden Franken
Wegen Verletzung der Meldepflicht sind laut Seco aktuell 30 Verwaltungsverfahren am Laufen. Zwei Fälle seien an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet worden. Ein Fall sei eingestellt worden.
Es gab zudem sieben Gesuche für das Streichen von der Sanktionsliste beim eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Dazu gibt es aber noch keine Resultate.
Ausserdem wurden dem Seco bis Ende November von 123 Personen oder Banken 7548 Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit Russland gemeldet. Das entspricht 46,1 Milliarden Franken. Im Zusammenhang mit den Belarus-Sanktionen gab es 294 Meldungen, was einem Wert von 0,4 Milliarden Franken entspricht.
Seco muss Personal aufstocken
Diese gemeldeten Konten gehören laut Seco aber nicht-sanktionierten Personen. Die Konten seien also nicht gesperrt. Es gehe vielmehr darum, eine Übersicht über russische und belarussische Gelder in der Schweiz zu erhalten, sagte Erwin Bollinger, Leiter Exportkontrollen und Sanktionen beim Seco.
Um diese Aufgaben zu bewältigen, musste das Seco sein Personal aufstocken.
Ausgenommen vom Einlageverbot und von der Meldepflicht sind Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder Personen und Unternehmen in Russland, sofern die Grenze von 100'000 Franken pro Person nicht überschritten wird. Daher kann laut Seco die Zahl der gemeldeten Einlagen von 46,1 Milliarden Franken nicht mit der Höhe aller in der Schweiz gehaltenen Geldern mit russischem Ursprung gleichgesetzt werden.
EU-weit 17 Milliarden gesperrt
Ebenfalls ausgenommen sind Schweizerinnen und Schweizer sowie Staatsangehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das gilt ebenfalls für Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel der Schweiz oder eines EWR-Mitgliedstaats verfügen.
Als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands in der Ukraine hatte der Bundesrat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken.
Gemäss Seco sind in der EU Vermögenswerte von knapp 17 Milliarden Franken und im Vereinigte Königreich rund 20,5 Milliarden Franken gesperrt. (SDA)