Gelder seien eingefroren, nicht beschlagnahmt
Schweiz verweigert die Übergabe russischer Vermögenswerte an die Ukraine weiterhin

Klares Nein aus Bern zu einer neuerlichen Bitte aus Kiew, eingefrorene russische Vermögen an die Ukraine auszuhändigen. Bern betont, die Milliarden sowie zahlreiche Liegenschaften seien nicht beschlagnahmt. Die Eigentümer hätten derzeit bloss keinen Zugriff auf sie.
Publiziert: 04.10.2022 um 00:07 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2022 um 13:30 Uhr
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Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski hat erneut die Aushändigung von in der Schweiz eingefrorenen russischen Vermögen gefordert.
Foto: DUKAS

Die Schweiz hält an ihrem vor Monaten gefassten Grundsatz fest, eingefrorene russische Vermögenswerte nicht an die Ukraine auszuhändigen. Damit stellt sich die Schweiz weiter gegen die Forderung des ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenski (44), der die Übergabe eingefrorener russischer Vermögen an sein Land fordert.

Selenski hatte die Schweiz vergangene Woche erneut gebeten, von reichen Russen gesperrte Gelder sowie in der Schweiz blockierte Reserven der russischen Zentralbank in die Ukraine zu transferieren.

Zur neuerlichen Bitte Selenskis erfolgte jetzt ein klares Nein aus Bern: «Für die Schweizer Regierung ist die Beschlagnahmung von Vermögenswerten nur aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Staat oder der Aufnahme in die Sanktionsliste und deren Verwendung für den Wiederaufbau der Ukraine derzeit keine Option, um Unterstützung für die Ukraine zu zeigen.» Dies erklärte Fabian Maienfisch, stellvertretender Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), am Montag gegenüber der russischen Nachrichtenagentur «RIA Novosti».

Schweiz sperrt 6,7 Mia Fr und 15 Liegenschaften

Schon im Mai hatte Selenski auf dem Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos gefordert, dass «russisches Vermögen gefunden und beschlagnahmt werden muss». Später schlug der ukrainische Premierminister Denys Schmyhal (46) vor, die auf rund 750 Milliarden Dollar geschätzten, im Westen blockierten Russen-Vermögen zur Finanzierung des Wiederaufbaus des Landes zu verwenden.

Die Schweiz, die Sanktionen gegen Moskau angeschlossen ist, habe laut Maienfisch per 7. Juli 2022 russische Finanzanlagen im Wert von 6,7 Milliarden Franken sowie 15 Liegenschaften gesperrt. Maienfisch betonte dabei, dass die Beschlagnahme von Vermögenswerten im Vergleich zu deren Einfrieren ein «grosser Eingriff in die Sicherheit des Eigentums und anderer verfassungsmässiger Grundrechte» der sanktionierten Personen wäre. Die eingefrorenen Vermögen gehören noch immer ihren russischen Eigentümern. Diese hätten bloss keinen Zugriff auf die Anlagen, die Eigentumsrechte aber seien gegeben.

Russische Medien zitieren dazu den Schweizer Bundespräsidenten Ignazio Cassis (61). Dieser habe im Juli erklärt, es sei wichtig, den Einzelnen vor der Macht des Staates zu schützen und dabei eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme von Geldern zu schaffen. Seco-Sprecher Maienfeld verwies diesbezüglich auf die Bereitschaft der Schweizer Regierung, sich an der Bereitstellung internationaler Hilfe beim Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen. (kes)

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