Ruag hat im Januar 2023 eine Anfrage von Rheinmetall zum Kauf der 96 in Italien eingelagerten Kampfpanzer des Typs Leopard 1 A5 erhalten, wie aus einer Mitteilung des Rüstungskonzerns vom Montag hervorgeht. In einer ersten Abklärung «auf informeller Ebene» habe das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) noch vor der eigentlichen Vorabklärung die Geschäftsoption positiv beurteilt.
Die Vertragsverhandlungen seien absolut transparent geführt worden, betont Ruag. Beide Parteien seien jederzeit darüber informiert gewesen, dass der Vertrag erst mit einer rechtskräftigen Bewilligung Gültigkeit erlange. Unter diesem Vorbehalt sei am 13. Februar der Vertrag unterzeichnet worden.
Seco soll seine Meinung geändert haben
Ruag habe ihre Informationspflicht umfassend wahrgenommen und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Kenntnis gesetzt und beim Seco eine Vorabklärung eingereicht. Diese Vorabklärung fiel negativ aus.
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Offiziell war bisher lediglich bekannt gewesen, dass bereits die Vorabklärung des Seco negativ ausgefallen war, weshalb die Hartnäckigkeit der Ruag vielfach kritisiert worden war. Dies habe nach der Absage durch den Bundesrat etwa in den Niederlanden zu diplomatischem Unmut gesorgt, wurde dem Konzern vorgeworfen.
Tatsächlich räumt das Seco ein, eine erste informelle Anfrage positiv beantwortet zu haben. Aufgrund der damals vorhandenen Informationen sei man davon ausgegangen, dass das Geschäft von einer Ausnahme in der Kriegsmaterialgesetzgebung profitieren würde und deshalb bewilligungsfrei abgewickelt werden könnte. Gleichzeitig aber habe das Seco der Ruag geraten, eine Voranfrage einzureichen, um eine fundierte Einschätzung abgeben zu können.
«Entscheid sollte auf politischer Ebene getroffen werden»
Die Einreichung eines formellen Gesuchs beim Seco trotz abschlägiger Vorabklärung als weiterführender Schritt sei im Vertrag vorgesehen gewesen, damit für beide Parteien Rechtssicherheit entstehe. «Zudem war Ruag bewusst, dass der Entscheid über den Verbleib der Kampfpanzer, unabhängig der Tatsache, ob sie verkauft, nicht verkauft oder liquidiert werden, auf politischer Ebene getroffen werden sollte», heisst es in der Ruag-Mitteilung weiter. Ruag akzeptiere den ablehnenden Entscheid des Bundesrats vom 28. Juni in Gänze und sei froh, dass die Situation damit geklärt sei.
Ruag habe jederzeit unabhängig und ausschliesslich in Absprache zwischen CEO und Verwaltungsrat entschieden. Das VBS sei nie in die Entscheidungsführung einbezogen worden, jedoch über die Kaufanfrage sowie im Nachhinein über den unter Vorbehalt unterzeichneten Vertrag informiert worden. Diese Geschäftsaktivitäten hätten keinerlei Einfluss auf den Entscheid von Konzernchefin Brigitte Beck gehabt, das Unternehmen zu verlassen. (SDA)