Darum gehts
- Autobranche kritisiert CO₂-Gesetz-Verordnung des Bundesrats mit Strafzahlungen für Elektroautos
- Klimaschützer enttäuscht über Erleichterungen und reduzierte Anforderungen für Unternehmen
- Strafzahlungen bei ungenügendem E-Auto-Verkauf drohen
Albert Rösti (57) ist ein Autofreund. Bis zu seiner Wahl in den Bundesrat war er Präsident des Branchenverbands Auto-Schweiz. Doch genau dieser Verband ist jetzt hässig auf Verkehrsminister Rösti.
Grund ist die Verordnung zum neuen CO₂-Gesetz, die der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat. Das Papier sieht Strafzahlungen vor, wenn nicht genügend Elektroautos verkauft werden – auch rückwirkend seit Beginn dieses Jahres. «Eine solche Politik wird für die Schweizer Automobilunternehmen existenzbedrohende Ausmasse annehmen», sagt Auto-Schweiz-Präsident Peter Grünenfelder (58). «Kauft die Schweizer Bevölkerung nun nicht genügend Elektrofahrzeuge, drohen allein für 2025 Strafzahlungen im dreistelligen Millionenbereich.» Grünenfelder warnt, es sei mit einem Abbau von «Tausenden von Stellen, der Ausdünnung des Händlernetzes und der Aufgabe von Garagenbetrieben» zu rechnen. Auch die Autos könnten teurer werden, wenn die Sanktionen umgelegt werden.
Nicht nur Autobranche unzufrieden
Dass die Regeln nun auch rückwirkend gilt, sei zudem eine Rechtsverletzung, heisst es von Auto-Schweiz. Der Verband argumentiert dabei mit einem Rechtsgutachten von Peter Hettich von der Universität St. Gallen. Nur: Im CO₂-Gesetz ist klar geregelt, dass der Bundesrat die Verordnung auch rückwirkend einführen kann. Die Ziele des Gesetzes hätten sowieso gegolten.
Doch nicht nur die Autobranche ist unzufrieden. Um dieser entgegenzukommen, hat der Bundesrat Erleichterungen eingefügt. Das ärgert Luc Leumann vom Verkehrsclub. «Alle Autohersteller, die mindestens 23 Prozent E-Autos verkaufen, dürfen künftig umso mehr besonders spritschluckende Verbrenner verkaufen.» Faktisch müssten sich die Autoverkäufer kaum mehr anstrengen. «Bereits 2023 lag der E-Auto-Anteil nur leicht tiefer.»
Solche Erleichterungen hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle vor einigen Jahren kritisiert. Nun sind sie wieder da. In den Erläuterungen zur Verordnung schreibt das zuständige Bundesamt für Umwelt, das sei analog zu entsprechenden EU-Regeln. «Die Erleichterungen ab 2025 werden über eine kürzere Dauer als in der EU gewährt.»
Und auch die Autobauer sind über diese Erleichterung nicht nur glücklich. «Das ist zwar ein positiver Punkt, aber nur ein Tropfen auf dem heissen Stein.» Da die Unterstützung kürzer sei, bringe es weniger.
Ziele bei CO₂-Abgabe
Die Klimaschützer sind derweil auch aus anderen Gründen enttäuscht. Ihnen gehen die Regeln zu wenig weit. Zum Beispiel bei der CO₂-Abgabe: Firmen müssen diese bezahlen, je mehr Treibhausgas sie ausstossen. Die Unternehmen können sich aber befreien lassen, wenn sie Massnahmen treffen, um das Klima zu schonen. 2,25 Prozent Reduktion pro Jahr müssen es sein – etwas weniger als in der Vernehmlassung gedacht.
Um unter diesen Bedingungen die Schweizer Ziele zu erreichen, müsse der Bund nochmals mehr Geld für Klimaprojekte im Ausland ausgeben. Zudem würden wegen einer neuen Regel, «die Anreize wegfallen, zum Beispiel Ziegel klimafreundlicher zu produzieren oder Methanemissionen zu reduzieren», kritisiert WWF-Klimaexperte Patrick Hofstetter.