Private Unterbringung von Ukrainern
Kantone empfehlen Gastfamilien einen Untermietvertrag

Die Bundesasylzentren sind voll, gleichzeitig ist in der Bevölkerung die Bereitschaft gross, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen. Grundsätzlich gibt es dafür kein Geld. Und trotzdem empfehlen viele Kantone einen Untermietvertrag.
Publiziert: 16.03.2022 um 20:58 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2022 um 15:16 Uhr
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Über 6000 Geflüchtete aus der Ukraine sind in der Schweiz bereits registriert.
Foto: keystone-sda.ch

Genau drei Wochen ist es her, dass Russland die Ukraine angegriffen hat. Mehr als drei Millionen Menschen sind seither geflohen, über 6000 von ihnen sind in der Schweiz registriert. Schon seit Tagen sind die Bundesasylzentren voll.

Doch auch die Solidarität in der Bevölkerung ist riesig: Viele Schweizerinnen und Schweizer haben sich freiwillig gemeldet, um Geflüchtete aufzunehmen. Koordiniert werden die Angebote von der Flüchtlingshilfe und dem jeweiligen Kanton.

Geld für Unkosten möglich

Wer Flüchtlinge bei sich aufnimmt, tut das grundsätzlich unentgeltlich. Allerdings ist Miete kein Tabu. Erfahrung mit Flüchtlings-Gastfamilien hat etwa die Stiftung GGG in Basel-Stadt. In früheren Fällen habe man einen Untermietvertrag ausgehandelt. Um die Unterbringung der Ukrainer möglichst unkompliziert zu halten, belasse man es jetzt aber bei einer Vereinbarung, sagt Vorstandsdelegierte Ruth Ludwig. Ein Unkostenbeitrag sei vorgesehen, der – wie die Miete auch – von der Sozialhilfe gedeckt wird.

«Wir empfehlen, in irgendeiner Form das Zusammenleben vertraglich zu regeln», betont Ludwig. Denn man müsse Erwartungen klären: «Es muss beiden Seiten klar sein, dass das eine längerfristige Verpflichtung ist.» In Basel-Stadt verpflichte sich daher eine Gastfamilie für mindestens ein halbes Jahr.

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Längere Zeit in der Schweiz

Bei der Flüchtlingshilfe heisst es aktuell nur, dass die Frage der Entschädigung noch in Klärung sei. Einige Kantone empfehlen aber explizit, Untermietverträge auszuhandeln, so etwa St. Gallen. Dort werden Private via Untermietvertrag auch gleich an die Haftpflichtversicherung des zuständigen Trägervereins angeschlossen. Man rechne damit, dass die Geflüchteten «für eine längere Zeit» bleiben, schreibt der Kanton. Die Höhe der Entschädigung sei Sache der zuständigen Gemeinde und natürlich der betroffenen Parteien selbst.

Der längerfristige Aufenthalt beschäftigt auch den Bund. Justizministerin Karin Keller-Sutter (58) traf sich am Mittwoch mit den Spitzen der Sozialpartner, um die Integration im Arbeitsmarkt zu diskutieren. Einerseits wolle man den Geflüchteten die Arbeit ermöglichen, andererseits Missbrauch und Lohndumping vermeiden, hielt Keller-Sutter im Anschluss fest. Um die praktischen Fragen soll sich nun eine Arbeitsgruppe kümmern.

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