«Eigentliche Integration braucht es bei Europäern ja nicht»
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Karin Keller-Sutter:«Eigentliche Integration braucht es bei Europäern ja nicht»

Justizministerin Karin Keller-Sutter nach Treffen mit Sozialpartnern
Ziel ist, ukrainischen Flüchtlingen Arbeit zu ermöglichen – und Missbrauch zu verhindern

Wer sich aus der Ukraine in die Schweiz retten konnte, soll möglichst einfach auch am Leben hier teilnehmen und arbeiten können. Missbrauch und Lohndumping soll aber verhindert werden, betonte Justizministerin Karin Keller-Sutter.
Publiziert: 16.03.2022 um 17:44 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2022 um 09:47 Uhr
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Über 6000 aus der Ukraine Geflüchtete haben sich bereits in der Schweiz angemeldet.
Foto: keystone-sda.ch
Gianna Blum

Wer vor der russischen Invasion in der Ukraine bis in die Schweiz geflüchtet ist, soll sich hierzulande nicht noch endlos lange mit der Bürokratie herumschlagen. Darin ist sich der Bundesrat einig und hat deshalb den Schutzstatus S für die Geflüchteten aktiviert. Diese müssen damit keinen Asylantrag stellen und können, sofern sie wollen, sofort arbeiten – zumindest theoretisch.

Praktisch dürfte das eine Herausforderung werden. Eine, die Justizministerin Karin Keller-Sutter (58) am Mittwoch mit den Spitzen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände diskutierte. «Es ist der Wunsch, dass diese Menschen sich am beruflichen und sozialen Leben beteiligen können», hielt die FDP-Bundesrätin im Anschluss fest.

Arbeit ermöglichen, Missbrauch vermeiden

Keller-Sutter wurde von den Spitzen der Sozialpartner flankiert: den beiden Gewerkschaftsvertretern Pierre Yves Maillard (54) und Adrian Wüthrich (41), sowie Arbeitgeberverbandspräsident Valentin Vogt (61) und Fabio Regazzi (59) vom Gewerbeverband. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Sozialpartnern solle nun diverse praktische Fragen – Anerkennung von Diplomen, Kinderbetreuung und ähnliches – diskutieren. Man war sich demonstrativ einig: Meinungsverschiedenheiten habe es kaum gegeben, sagte Keller-Sutter im Anschluss an das Treffen. Ziel bleibe, einerseits den Geflüchteten eine Arbeit möglich zu machen und andererseits Lohndumping zu vermeiden.

Das umzusetzen hängt aber an den Kantonen. Denn es sind die kantonalen Behörden, die die Arbeitsbewilligungen ausstellen und für die Prüfung von Lohn und Arbeitsbedingungen verantwortlich sind – auch wenn letztere von tripartiten Kommissionen, in denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten sind, kontrolliert werden. Zudem sollen die Ukrainer auch Zugang zu kantonalen Arbeitsvermittlungen und der Integrationsvorlehre haben, die auf einen Erwerb hierzulande vorbereitet.

Sprachkurse «in Prüfung»

Mangelnde Sprachkenntnisse dürften ein gewaltiger Stolperstein für die schöne neue Arbeitswelt sein, die Keller-Sutter und ihre Mitstreiter skizzierten. Man sei sich dessen bewusst, betonte die Justizministerin. Grundsätzlich hätten die Geflüchteten Zugang zu kantonalen Sprachkursen, geprüft werde nun aber gemeinsam mit den Kantonen, ob zusätzliche Massnahmen nötig seien.

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