Bundesrätin Keller-Sutter
Schutz von Flüchtlingsfrauen «extrem auf dem Radar»

In der Fragestunde vom Montag beantwortete Bundesrätin Karin Keller-Sutter Fragen zum Ukraine-Konflikt und Asylpolitik. Ein besonderes Augenmerk soll auf den Schutz von geflüchteten Ukrainerinnen gelegt werden.
Publiziert: 14.03.2022 um 16:21 Uhr
Bundesrätin Karin Keller-Sutter beantwortete heute Fragen im Nationalrat.
Foto: keystone-sda.ch

Der Andrang von ukrainischen Flüchtlingen auf die Bundesasylzentren ist gross. Auch im Parlament gab es entsprechend viele Fragen zur Asylpolitik der Schweiz. Bundesrätin Keller-Sutter äusserte sich zum Schutz der ukrainischen Flüchtlingsfrauen, lobte private Unterbringungsangebote und versicherte, dass für Personen, die ohne Pass einreisen, entsprechende Zusatzabklärungen vorgenommen werden.

Bundespolizei hat Problematik «auf dem Radar»

Die Schweizer Behörden richten ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von aus der Ukraine geflüchteten Frauen. Dies, nachdem es namentlich in Deutschland Anhaltspunkte gibt, dass gewisse Männer sich dafür interessieren, Frauen bei sich aufzunehmen. Sie hoffe sehr, dass es zu keinen Zwischenfällen komme, sagte Justiziministerin Karin Keller-Sutter (58) in der Fragestunde des Nationalrates.

Die Bundespolizei habe diese Problematik «extrem auf dem Radar», so die Bundesrätin in der grossen Kammer. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kümmere sich ganz besonders um diesen Aspekt.

Private Unterkünfte sind willkommen und Zugang zu Schulen gewährleistet

Zum Aspekt der Unterbringung von Tausenden von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Schweiz sagte Keller-Sutter, die vielen privaten Angebote seien sehr willkommen. Die SFH koordiniere diese gemeinsam mit den Kantonen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe zudem ein Schreiben an die Akteure des Wohungswesens verschickt, ob und inwiefern sie leerstehende Wohnungen zur Verfügung stellen könnten.

Bezüglich Einschulung von Flüchtlingskindern sagte die Justizministerin, die Kantone hätten seit dem Syrienkrieg spezielle Konzepte und viel Erfahrung für Kinder mit Fluchthintergrund mit ihren Traumata. Der unmittelbare Zugang zu den Schulen sei gewährleistet.

Keine Integrationspauschale für die Kantone

Weiter betonte Keller-Sutter, für den Schutzstatus S richte der Bund keine Integrationspauschale an die Kantone aus. Dafür würde es eine Gesetzesanpassung brauchen. Am Dienstag treffe sie sich in dieser Sache mit den Kantonen.

Bei den Menschen aus der Ukraine gehe es indes nicht um Integration im eigentlichen Sinne. Es gehe bei ihnen vor allem um den Spracherwerb. Hier habe der Bund schon signalisiert, dass er bereit sei, sich an allfälligen Kurskosten zu beteiligen.

Was passiert, wenn jemand ohne Pass einreist?

Nationalrätin Martina Bircher (37) wollte zudem wissen, was passiert, wenn jemand seine Herkunft aus der Ukraine nicht nachweisen kann.

Bundesrätin Keller-Sutter hielt fest, Ukrainerinnen und Ukrainer verfügten in der Regel über biometrische Pässe und könnten visumsfrei einreisen. Im Zweifelsfall gebe es Zusatzabklärungen über die genaue Herkunft. Es habe auch bereits Rückflüge von Drittstaatenangehörigen in die ursprüngliche Heimat gegeben, zum Beispiel nach Indien. (SDA)

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