Peinliche Statistik-Panne im Departement Jans
Doch keine Dublin-Abschiebungen nach Italien

Was ist nur los beim Staatssekretariat für Migration? Gemäss Statistik wurden letztes Jahr Asylsuchende gemäss Dublin-Verfahren nach Italien überwiesen. Blick entdeckt: Nichts dergleichen ist passiert!
Publiziert: 07.03.2025 um 12:08 Uhr
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Aktualisiert: 07.03.2025 um 13:00 Uhr
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Das Staatssekretariat für Migration gibt in einer Statistik an, Asylsuchende gemäss Dublin-Abkommen an Italien übergeben zu haben. Das ist jedoch nicht der Fall. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Zahlensalat beim SEM: 23 Personen fälschlicherweise als Dublin-Überstellungen nach Italien erfasst
  • Dabei nimmt Italien 2022 keine Dublin-Fälle mehr zurück
  • Bundesrat Beat Jans traf sich mit italienischem Innenminister zur Diskussion
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Zahlensalat im Staatssekretariat für Migration (SEM) von Bundesrat Beat Jans (60, SP)! Gemäss der Asylstatistik für Dezember 2024 wurden Ende Jahr 23 Personen aufgrund des Dublin-Abkommens nach Italien überstellt.

Das wäre eine faustdicke Überraschung. Denn wegen der hohen Zahl von Asylsuchenden nimmt Italien seit Dezember 2022 bis auf weiteres keine Personen mehr zurück, für die es nach dem Dublin-Abkommen zuständig wäre.

«Statistische Fehlerfassung»

Ist Italien in diesem Dossier also heimlich der Schweiz entgegengekommen? Keineswegs. Als Blick das SEM auf die Statistik anspricht, macht man auch dort grosse Augen. «Es finden derzeit keine Dublin-Überstellungen nach Italien statt und es gab auch keine im letzten Jahr», stellt eine Sprecherin klar. Es handle sich bei den 23 Fällen in der Tabelle «um statistische Fehlerfassungen».

Das bedeutet: 23 Personen wurden aus der Schweiz zwar weggewiesen und in der Statistik bei Italien eingetragen. Allerdings wurden sie einer anderen Nation übergeben. Um welche es sich dabei handelt, kann man nicht sagen. «Unsere Experten arbeiten gerade daran, die Fälle den richtigen Dublin-Nationen zuzuordnen», teilt das SEM weiter mit. Offensichtlich war keinem der Asyl-Experten dieser auffällige Fehler aufgefallen. 

Jans suchte Kontakt zu Italien

Das Dublin-Abkommen legt fest, welcher Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist. Die entsprechende Verordnung sieht vor, dass in den meisten Fällen dasjenige Land in Europa das Gesuch eines Asylsuchenden bearbeiten muss, in welches der Flüchtling als Erstes einreiste. 

Der Entscheid Italiens, Dublin-Überstellungen wegen Überlastung des Aufnahmesystems auszusetzen, betrifft nicht spezifisch die Schweiz, sondern alle europäischen Staaten.

Der zuständige Bundesrat Beat Jans traf sich in dieser Sache letzten November mit dem italienischen Innenminister Matteo Piantedosi (61). Gemäss Medienmitteilung des SEM vom November zeigte dieser «sich gesprächsbereit bei der Rückübernahme von Dublin-Fällen». Passiert ist bisher offenbar wenig. Es gebe keine neuen Entwicklungen in diesem Dossier, teilt das Departement Jans auf Anfrage mit.

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