Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) nahm die Zuteilung im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) unter die Lupe. Im Zentrum stand die Frage, welcher Kanton wie viele Asylsuchende aufnehmen muss, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.
Gestützt auf den Bericht der PVK beurteilt die GPK-S die gültigen Regelungen grundsätzlich als konsistent und konkret. Auch funktionieren die Prozesse im Allgemeinen gut. Allerdings führten verschiedene von den Kantonen eingebrachte Kriterien dazu, dass die Zuweisung nur bedingt proportional zur Bevölkerungsgrösse erfolgt.
SEM-Algorithmus wird nicht einheitlich übersteuert
In diesem Punkt ortet die GPK-S Verbesserungsbedarf. So geschieht die Zuteilung den Angaben zufolge mittels eines bei Staatssekretariat für Migration (SEM) hinterlegten elektronischen Algorithmus. Dieser berücksichtige allerdings nicht alle Kriterien und müsse deshalb regelmässig übersteuert werden.
Dabei erfolge die Übersteuerung nicht in allen Bundesasylzentren einheitlich. Das führt gemäss der Kritik der GPK-S zu Ungleichbehandlungen der Asylsuchenden bei der Zuteilung auf die Kantone. Das müsse vermieden werden. Das SEM müsse die einheitliche Anwendung in allen Bundesasylzentren gewährleisten.
Den Bundesrat fordert die Kommission zur Überprüfung des SEM-Algorithmus auf. Prüfen soll die Landesregierung auch, ob die Abweichungen zwischen der gewünschten und tatsächlichen Verteilung im einen Jahr im Folgejahr korrigiert werden könnten.
Bundesrat soll bis Ende Mai auf Bericht antworten
Eine weitere Empfehlung verfasste die Kommission zur Nachvollziehbarkeit der Daten, auf welchen die Zuteilung basiert. Auch empfiehlt sie eine Priorisierung der Informatik-Erneuerung für die Zuteilung. Der Bundesrat soll bis am 30. Mai Stellung nehmen.
Asylsuchende werden zunächst in einem Bundesasylzentrum untergebracht. Sobald sie die Schweiz nicht wieder verlassen haben, weist sie das SEM spätestens nach 140 Tagen einem Kanton zu. Grundsätzlich erfolgt die Verteilung proportional zur Bevölkerungsgrösse der Kantone.