Obwohl es Pflicht wäre
Firmen pfeifen auf Lohngleichheitsanalysen

Die neue Pflicht zur Durchführung von Lohngleichheitsanalysen wird ungenügend befolgt. Dies ist das Fazit eines Berichts des Bundesamts für Justiz. Nun reagiert der Bundesrat.
Publiziert: 07.03.2025 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 07.03.2025 um 13:58 Uhr
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Die Gleichstellung hat in der Schweiz weiterhin einen schweren Stand.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Bundesrat prüft Wirksamkeit der Lohngleichheitsanalyse und plant früheren Bericht
  • Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllten ihre Pflicht nicht
  • Kontrollpflicht gilt seit Juli 2020 für Unternehmen mit über 100 Beschäftigten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllten ihre Pflicht nicht, schrieb die Landesregierung. Sie nahm anlässlich ihrer Sitzung am Freitag von dem Bericht Kenntnis.

Der Bundesrat möchte nach eigener Aussage möglichst rasch herausfinden, ob die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu mehr Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern beiträgt. Er will nun seinen Bericht zur Wirksamkeit der Massnahme bereits Ende 2027 verabschieden statt wie ursprünglich geplant erst im Jahr 2029.

Die Ergebnisse sollten zeigen, ob zur Erreichung der in der Verfassung festgehaltenen Lohngleichheit zusätzliche Massnahmen nötig seien, hiess es. Die Kontrollpflicht gilt seit Juli 2020. Ihr unterstehen Unternehmen mit mehr als hundert Beschäftigten.

Bereits geäussert haben sich die SP Frauen. «Lohngleichheit ist eine gesetzliche Pflicht. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, wir halten uns an Gesetze. Es ist skandalös, dass grosse Teile der Wirtschaft das Gefühl haben, sie können dies einfach ignorieren», sagt Tamara Funiciello, Co-Präsidentin der SP Frauen. Man werde die Zusammenarbeit mit anderen Frauenparteien suchen und die Einreichung von Vorstössen prüfen.

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