Gleichstellung durchsetzen
Ständerat gegen mehr Lohngleichheits-Analysen

Unternehmen sollen nicht schon eine Lohngleichheits-Analyse durchführen müssen, wenn sie mehr als 50 Angestellte beschäftigen. Das hat der Ständerat entschieden.
Publiziert: 14.06.2023 um 12:49 Uhr
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Aktualisiert: 14.06.2023 um 13:16 Uhr
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Wie vor vier Jahren gehen auch jetzt die Frauen wieder auf die Strasse.
Foto: ANTHONY ANEX

Im Rahmen seiner ausserordentlichen Session zur Gleichstellung hat der Ständerat beschlossen, dass Schweizer Betriebe nicht bereits ab einer Beschäftigtenzahl von mehr als 50 Mitarbeitenden eine betriebsinterne Lohngleichheits-Analyse durchführen müssen.

Mit 26 zu 14 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnte das Stöckli am Mittwoch eine entsprechende Motion der Basler SP-Ständerätin Eva Herzog (61) ab. Der Vorstoss ist damit erledigt.

Erst ab 100

In der Schweiz müssen Betriebe seit Sommer 2021 die Löhne von weiblichen und männlichen Angestellten vergleichen, wenn die Firmen mehr als 100 Personen beschäftigten. Das legten die Eidgenössischen Räte fest.

Herzog argumentierte, die Reichweite des mit dieser Vorschrift ergänzten Gleichstellungsgesetzes sei «nach wie vor sehr schwach». Lediglich eine Minderheit der Unternehmen sei davon betroffen und auch nur eine Minderheit der Arbeitstätigen.

Die Unia-Präsidentin Vania Alleva (54) hatte im Blick-Interview die grossen Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern angeprangert. Auch deshalb sei der Frauenstreik von diesem Mittwoch so wichtig.

Auch andere Vorstösse abgelehnt

Auch drei weitere Vorstösse, die von Frauen stammen und in der ausserordentlichen Session behandelt wurden, lehnte die kleine Kammer ab. (SDA)

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