Fehlbare Unternehmen sollen ab Mitte des laufenden Jahres auf einer Schwarzen Liste veröffentlicht werden, wie Travailsuisse am Donnerstag bekanntgab. Ein Eintrag in der Schwarzen Liste gebe Auskunft über die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und nicht darüber, ob es im Unternehmen Lohndiskriminierung gebe, heisst es auf der dazugehörigen Website respect8-3.ch.
Unternehmen mit über 100 Angestellten sind seit dem Juli 2020 zu einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Bis zum 30. Juni 2023 müssen die Unternehmen ihre Löhne auf eine Diskriminierung zwischen den Geschlechtern analysiert und die Resultate den Angestellten kommuniziert haben.
Kontrollen und Sanktionen gefordert
Gemäss Travailsuisse fehlen jedoch Kontrollen der Analysen sowie Sanktionen. Daher brauche es neue Massnahmen wie die Schwarze Liste. Der Gewerkschaftsdachverband fordert, dass die bisherige «Toleranzschwelle» von fünf Prozent abgeschafft wird. Unternehmen, die unerklärte Lohnunterschiede aufweisen, sollten die Lohnanalyse wiederholen müssen. Unternehmen, die keine wirksamen Massnahmen zur Verringerung der Lohndiskriminierung ergreifen würden, müssten sanktioniert werden.
Auf der Weissen Liste der Plattform respect8.3.ch sind, wie Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik von Travailsuisse, gemäss Mitteilung vor den Medien feststellte, rund 160 Unternehmen eingetragen, die sich an das Gleichstellungsgesetz halten. Sie beschäftigten ungefähr 450'000 Arbeitnehmende und haben dem Dachverband die Resultate ihrer Lohnanalysen zukommen lassen.
95 Prozent aller Firmen sollen betroffen sein
Travailsuisse geht davon aus, dass damit Informationen zu etwa 18 Prozent aller Arbeitnehmenden in der Schweiz vorliegen. Es handle sich dabei aber nicht um eine repräsentative Zufallsstichprobe, sondern um Unternehmen, die das Problem der Lohndiskriminierung aktiv angehen wollten und die mehrheitlich in eine Sozialpartnerschaft eingebunden seien, erklärte Bauer.
Die Resultate dieser Weissen Liste zeigten, dass rund 95 Prozent der Unternehmen eine unerklärliche Lohndifferenz zuungunsten der Frauen aufwiesen. Die maximale unerklärte Lohndifferenz betrug 15,7 Prozent. Im Durchschnitt lag die unerklärte Lohndifferenz bei diesen «vornehmlich vorbildlichen Unternehmen» bei 3 Prozent. Sie lag damit unter den 8 bis 9 Prozent, die gesamtwirtschaftlich berechnet worden seien.
Für Travailsuisse hat sich aus den bisherigen Erfahrungen mit den Lohnanalysen gezeigt, dass Unternehmen vor allem dann wirksame Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit ergreifen, wenn sie sozialpartnerschaftlich eingebunden sind. (SDA)