Neue Studie zeigt
Ohne Uni-Abschluss gibts kaum mehr den roten Pass

Seit 2018 gelten für die Einbürgerung in der Schweiz strengere Regeln. Das hat Konsequenzen.
Publiziert: 23.05.2024 um 10:32 Uhr
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Aktualisiert: 23.05.2024 um 10:38 Uhr
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Seit 2018 gelten für die Einbürgerung in der Schweiz strengere Regeln. Dies bleibt nicht ohne Folgen, wie eine Studie der Eidgenössischen Migrationskommission zeigt.
Foto: Keystone
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Die Zahlen sind eindeutig. Zwischen 2018 und 2020 sind in der Schweiz mehr Hochschulabgänger oder finanziell gut situierte Personen eingebürgert worden, während die Quote für Personen mit niedrigem Bildungsniveau oder in ärmlichen Verhältnissen gesunken ist. Das zeigt eine neue Studie der Eidgenössischen Migrationskommission.

Der Grund für diese Entwicklung ist das neue Bürgerrechtsgesetz. Dieses ist unter anderem eine Folge der 2014 angenommenen SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Diese forderte eine Begrenzung der Zuwanderung und führte gleichzeitig zu einer Verschärfung der Einbürgerungsgesetze.

Unterschiede in einzelnen Kantonen

Gleichzeitig sei es eine Folge der Handlungsspielräume, die das neue Gesetz den Kantonen zugesteht, schreibt die Migrationskommission. So hätten bisher fünf Kantone Sprachniveaus festgelegt, die über die bundesrechtlichen Anforderungen hinausgehen.

Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es, Einbürgerungsverfahren zu vereinfachen und die Integration zu fördern. Das neue Bundesgesetz sollte besser auf die neue gesellschaftliche Realität abgestimmt sein und klare, präzise Einbürgerungskriterien festlegen, gerade für Sprachkenntnisse. Künftig sollten vor allem gut qualifizierte und integrierte Personen eingebürgert werden.

Wer keine Landessprache spricht, hat kaum mehr Chancen

Für die Betroffenen hatte das konkrete Folgen: Menschen mit C-Ausweis, die sich einbürgern lassen wollen, müssen mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und über gute Sprachkenntnisse verfügen. Wer also nur geringe Kenntnisse der jeweiligen Schweizer Landessprache vorweisen kann, hat kaum mehr Chancen auf den roten Pass. Zudem dürfen sie in den drei Jahren vor der Einbürgerung und während des Verfahrens keine Sozialhilfe bezogen haben.

Damit habe sich das Profil der Eingebürgerten klar verändert, weist die Studie aus. Der Anteil hochqualifizierter Ausländer mit Hochschulabschluss ist gestiegen. Gering qualifizierte Personen werden hingegen seltener eingebürgert.

Konkret: Während nach altem Recht rund ein Drittel der eingebürgerten Personen über einen Hochschulabschluss verfügte, sind es nach neuem Recht nun fast zwei Drittel. Der Anteil der Personen hingegen, die nach der obligatorischen Schule keine weiterführende Ausbildung absolviert haben, sank von 23,8 auf 8,5 Prozent.

Auch für Personen aus dem Asylbereich und solche ohne dauerhafte Aufenthaltsbewilligung sind die Hürden höher geworden.

Mehr Deutsche, weniger Kosovaren

Wer zehn Jahre mit einem F-Ausweis in der Schweiz lebte, also vorläufig aufgenommen wurde, dem werden nur noch fünf Jahre angerechnet. Noch strenger ist die Regelung für Asylsuchende: Ihre Aufenthaltsjahre werden überhaupt nicht mehr berücksichtigt.

Eingebürgert wurden mehr Personen aus Ländern wie Deutschland und Frankreich. Gesunken sind die Einbürgerungen von Staatsangehörigen aus dem Kosovo oder Serbien. Auch weniger gibt es aus Italien, Spanien, dem Vereinigten Königreich und Belgien.

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