Parlament bleibt strikt
Nationalrat will den Zugang zum Schweizer Pass nicht erleichtern

Der Nationalrat will die Hürden zur Schweizer Staatsbürgerschaft nicht senken. Er hat am Mittwoch mehrere Vorstösse aus den Reihen der Grünliberalen abgelehnt. Diese sind damit erledigt. Das Thema bleibt aber aktuell.
Publiziert: 07.06.2023 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 07.06.2023 um 14:42 Uhr
Die Hürden, um als Ausländerin oder Ausländer einen Schweizer Pass zu erhalten, bleiben hoch. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Die Fraktionen von SVP, FDP und Mitte sagten jeweils fast geschlossen Nein zu vier Motionen für «faire Spielregeln bei der Einbürgerung». Sie wollen das vor fünf Jahren in Kraft getretene revidierte Bürgerrechtsgesetz nicht bereits wieder ändern.

Das Parlament hat in der jüngeren Vergangenheit Lockerungen bei der Einbürgerung immer wieder abgelehnt – darunter zwei parlamentarische Initiativen, die Ausländerinnen und Ausländern nach fünf Jahren in der Schweiz mehr Mitbestimmungsrechte gewährt hätten. Die nun abgelehnten vier Motionen zeigen, dass Bürgerrechtsreformen in der Schweiz einen schweren Stand haben.

10 Jahre Wartefrist

Ausländerinnen und Ausländer sollen weiterhin zehn Jahre in der Schweiz leben müssen, bevor sie einen Schweizer Pass beantragen können. Die GLP-Motion, welche die Aufenthaltsdauer auf sieben Jahre verkürzen wollte, wurde mit 107 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Weiter sollen die teilweise hohen Mindestaufenthaltsdauern in Gemeinden nicht auf ein bis drei Jahre reduziert werden. Dieser Vorstoss scheiterte mit 102 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung. Heute sind die Kantone verpflichtet, eine Mindestaufenthaltsdauer von mindestens zwei bis maximal fünf Jahre vorzusehen.

Zudem soll es weiterhin möglich sein, dass die Stimmberechtigten einer Gemeindeversammlung über ein Einbürgerungsgesuch entscheiden. Katja Christ (GLP/BS) wollte den Entscheid in jedem Fall einem Parlament, einer Exekutive, einer Behördenkommission oder einem vergleichbaren Gremium übertragen. Der Nationalrat lehnte dies mit 104 zu 87 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Keine Ausnahmen für Kinder

Schliesslich sollen auch die Einbürgerungshürden für Kinder von Ausländerinnen und Ausländern nicht gesenkt werden, wie die grosse Kammer mit 105 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung entschied. Auch langjährige Schülerinnen und Schüler müssen damit weiterhin einen Einbürgerungstest absolvieren.

Das Thema Einbürgerungen bleibt jedoch auf der politischen Agenda. Erst vor zwei Wochen wurde eine neue Volksinitiative lanciert, welche die Einbürgerungshürden senken will.

Konkret fordert die Initiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)», dass nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz eine Einbürgerung möglich sein soll, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung. Das Initiativkomitee hat nun bis 23. November 2024 Zeit, die für das Zustandekommen notwendigen 100'000 Unterschriften zu sammeln.

Rund ein Viertel der Menschen in der Schweiz hat aktuell einen ausländischen Pass. Gemäss einer Untersuchung kennt die Schweiz in Europa nach Zypern die zweitstrengsten Einbürgerungsregeln. (SDA)

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