Der mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung angenommene Text sieht vor, dass der Bundesrat einen Höchstbetrag für die Löhne der Mitglieder von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Krankenversicherungen, die Leistungen im Rahmen der obligatorischen Versicherung anbieten, festlegt.
Bei der Festlegung des Höchstbetrags sind der Versichertenbestand des Versicherers, dessen durchschnittliche Gesamtkosten pro versicherter Person sowie die Teuerung zu berücksichtigen. Ausserdem hat sich der Betrag an der Lohntabelle der Bundesverwaltung zu orientieren, wie es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag weiter hiess.
Die Schwesterkommission im Ständerat hatte der Initiative bereits zugestimmt. Die Vernehmlassung soll im zweiten Quartal 2025 eröffnet werden.