Auf einen Blick
- Bundesrat stoppt Nachtzug-Förderung ohne Parlamentsabsprache
- Verkehrskommission kritisiert Bundesrat für eigenmächtiges Handeln
- 30 Millionen Franken für Nachtzüge und alternative Antriebe geplant
- SP reicht Aufsichtsbeschwerde gegen Bundesrat ein
- Gesetzesartikel in Kann-Formulierung sorgt für Streit
Die Sparpläne des Bundesrats sorgen im Parlament für Ärger. So sieht etwa das neue CO2-Gesetz vor, bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr für die Förderung von Nachtzügen auszugeben. Schon ab kommenden Jahr sollten die ersten Gelder fliessen. Dann aber hat der Bundesrat die Handbremse gezogen – ohne Absprache mit dem Parlament.
Der Alleingang sorgt in der Verkehrskommission des Nationalrats für rote Köpfe. Das betrifft nicht nur die Nachtzüge, sondern auch die Unterstützung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe. Die Kommissionsmehrheit kritisiert mit Verweis auf das ordentliche demokratische Verfahren insbesondere das Vorgehen des Bundesrates und die Kommunikation der geplanten Massnahmen, aber auch deren konkrete Auswirkung auf die Bilanz des Bundeshaushalts.
Bundesrat soll auf Entscheid zurückkommen
Die Verkehrspolitiker könnten nicht erkennen, inwiefern die vom Bundesrat angestrebten Einsparungen von gerade mal 30 Millionen Franken das Budget effektiv entlasten sollen. Die Kommissionsmehrheit hat darum ein Schreiben an den Bundesrat beschlossen, wie Kommissionspräsident Jon Pult (40, SP) mitteilt. In dem Schreiben werde die Regierung angehalten, die beiden betreffenden Bundesbeschlüsse wie vom Parlament beschlossen in Kraft zu setzen.
Erst vor wenigen Tagen war zudem bekannt geworden, dass die SP sogar die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments einschalten will und dazu eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat eingereicht hat.
Die SP wirft dem Bundesrat vor, seinen Ermessensspielraum zu überschreiten. Das CO2-Gesetz mit dem Artikel zu den Nachtzügen trete 2025 in Kraft, und die Regierung sei verpflichtet, es gemäss Parlamentsbeschluss umzusetzen, begründet sie.
Allerdings hat die Sache einen Haken: Der Gesetzesartikel ist in «Kann»-Form formuliert: Der Bund kann mit den Erlösen aus der Versteigerung der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Schiene fördern, einschliesslich Nachtzügen. Umstritten ist, ob der Bundesrat die Gelder tatsächlich einsetzen muss.