Auf einen Blick
- SP reicht Beschwerde gegen Bundesrat wegen Nachtzug-Förderung ein
- Bundesrat zog ohne Absprache mit Parlament die Handbremse
- 30 Millionen Franken pro Jahr für Nachtzüge vorgesehen
- Bundesrat soll Ermessensspielraum überschritten haben
- SP verweist auf internationales Klimaurteil gegen die Schweiz
Die Sparpläne des Bundesrats sorgen im Bundeshaus für Ärger. So sieht etwa das neue CO2-Gesetz vor, 30 Millionen Franken pro Jahr für die Förderung von Nachtzügen auszugeben. Schon ab kommenden Jahr sollten die ersten Gelder fliessen. Dann aber hat der Bundesrat die Handbremse gezogen – ohne Absprache mit dem Parlament.
Schon in der Herbstsession sorgte das für Unmut. Parlamentsmitglieder verlangten Antworten von Umwelt- und Verkehrsminister Albert Rösti (57). Die SP hat nun zudem ungewöhnliche Massnahmen ergriffen. Sie will sogar die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments einschalten und hat dazu eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat eingereicht, berichtet der «Tages-Anzeiger». Unterzeichnet ist die Beschwerde von SP-Nationalrätin Min Li Marti (50).
«Bundesrat betreibt Arbeitsverweigerung»
«Der Bundesrat betreibt Arbeitsverweigerung beim Klimaschutz», wird Marti zitiert. Daher sollen jetzt die GPK einschreiten, eine Untersuchung zum Alleingang des Bundesrats einleiten und gegebenenfalls sicherstellen, «dass das neue CO2-Gesetz vollständig umgesetzt wird».
Die SP werfe dem Bundesrat vor, seinen Ermessensspielraum zu überschreiten. Das CO2-Gesetz mit dem Artikel zu den Nachtzügen trete 2025 in Kraft, und die Regierung sei verpflichtet, es gemäss Parlamentsbeschluss umzusetzen, begründet sie.
Allerdings hat die Sache einen Haken: Der Gesetzesartikel ist in «Kann»-Form formuliert: Der Bund kann mit den Erlösen aus der Versteigerung der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Schiene fördern, einschliesslich Nachtzügen. Die Fördermittel sollen höchstens 30 Millionen im Jahr betragen.
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Erfüllt die Schweiz die eigenen Klimaziele?
Umstritten ist, ob der Bundesrat die Gelder tatsächlich einsetzen muss. Auf jeden Fall, findet die SP und verweist auf die Debatte im Parlament – und auf dessen Beschluss, die Änderungen rasch in Kraft zu setzen. Zudem verletzte der Bundesrat mit der Sperrung der Gelder internationale und nationale Klimaschutzverpflichtungen. Marti verweist gegenüber dem «Tages-Anzeiger» auf das Klimaurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Schweiz.
Die Regierung hingegen wies die Vorwürfe des Gerichts zurück: Die Schweiz habe in der Zwischenzeit ausreichend Massnahmen beschlossen, um die Klimaziele zu erfüllen. Das wiederum stösst Marti sauer auf – der Bundesrat berufe sich demnach auf ein Gesetz, das er gar nicht umsetzen wolle. Damit will sich die SP nicht abfinden.