Nach vielen Indiskretionen
Bundesrat wehrt sich gegen Corona-Vorwürfe

Der Bundesrat tut laut seiner parlamentarischen Aufsicht zu wenig gegen Indiskretionen. Die Landesregierung widerspricht nun: Sie habe bereits viele Massnahmen ergriffen, um dem Problem entgegenzuwirken. Trotzdem sollen weitere Schritte folgen.
Publiziert: 24.01.2024 um 14:43 Uhr
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Die Geschäftsprüfungskommission hatte die Corona-Leaks um den damaligen Gesundheitsminister Alain Berset untersucht.
Foto: Keystone
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Der Bundesrat ist mit der Kritik der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat nicht einverstanden. Nach zahlreichen Indiskretionen während der Corona-Pandemie, die zu Medienberichten geführt hatten, hatten sich diese auf die Suche nach den Informationslecks gemacht. Im Fokus stand insbesondere der mittlerweile abgetretene Gesundheitsminister Alain Berset (51).

Profitiert von den Indiskretionen hätten besonders die Ringier-Medien, zu denen der Blick gehört. Aber auch der «Tages-Anzeiger» habe viele Indiskretionen publiziert, hatte die GPK im vergangenen November bilanziert. Gleichzeitig aber konnte sie nicht feststellen, von welcher Stelle die Leaks ausgingen. Zum Zeitpunkt der Untersuchung seien Unterlagen bereits gelöscht oder nicht mehr vorhanden gewesen.

Strafverfolgung soll intensiviert werden

Die parlamentarische Aufsicht kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Corona-Leaks nicht direkt dem damaligen Bundesrat Berset angelastet werden könnten. Jedoch habe er wie alle anderen Bundesratsmitglieder zu wenig gegen Indiskretionen unternommen.

Damit aber ist die Landesregierung nicht einverstanden. Sie habe bereits viele Massnahmen ergriffen, um dem Problem entgegenzuwirken, betont sie in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. So seien alleine im 2023 zwölf Strafanzeigen wegen Indiskretionen bei der Bundesanwaltschaft eingereicht worden. Auch soll der Zugriff auf als geheim klassifizierte Bundesratsgeschäfte eingeschränkt werden.

Einen grossen Teil der insgesamt neun Empfehlungen der GPK hält der Bundesrat für bereits erfüllt. Zudem seien weitere Schritte angedacht. So soll etwa die Auswertung von Randdaten betreffend Zugriffe auf Bundesratsgeschäfte erleichtert werden. «Damit sollen die Voraussetzungen für die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen verbessert werden», erklärt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Keine Hinweise auf Urheber der Leaks

Die GPK hat aufgrund ihrer politischen Untersuchung Empfehlungen ausgearbeitet, unter anderem zu Regelungen von Hintergrundgesprächen, Löschfristen von Mails und Bundesratsprotokollen. Sie hatte allerdings keine Beweise dafür gefunden, dass Peter Lauener (53), der frühere Sprecher des Innendepartements, oder sein Chef Berset das Amtsgeheimnis verletzt oder Medien vorab Informationen gegeben haben. 

Der frühere Sonderermittler Peter Marti hatte in einem separaten juristischen Verfahren untersucht, ob Lauener – womöglich im Auftrag von Bundesrat Berset –, bewusst Amtsgeheimnisverletzungen beging. Und zwar, in dem er vorab Informationen an den CEO von Ringier, Marc Walder (58), weitergab, damit der Blick mit seiner Berichterstattung Druck auf den Gesamtbundesrat macht. Beim Versuch, dies zu beweisen, unterliefen Marti gravierende Verfahrensfehler.

Dass der Blick im Auftrag des EDI Berichterstattung betrieb, dafür fand auch die GPK keinerlei Beweise. Selbst nach zehn Monaten Untersuchungsarbeit der GPK konnte man dies nicht erhärten.

Berset wehrte sich gegen GPK-Kritik

Nach Veröffentlichung des GPK-Berichts hatte sich Bersets Innendepartement kritisch zur Arbeit der parlamentarischen Aufsicht geäussert. Trotz der Analyse von über 10'000 E-Mails seien keine Hinweise auf vorzeitige Berichterstattung zu vertraulichen Bundesratsgeschäften gefunden worden.

Die Kontakte zwischen Verwaltung und Akteuren seien entscheidend für staatliches Handeln, betonte das Departement. Diese hätten keinen Einfluss auf die Medienberichterstattung gehabt. Der regelmässige Austausch mit Ringier-CEO Walder habe sich auf Projekte wie etwa das Covid-Zertifikat bezogen.

Kritik äusserte das Departement an der Einseitigkeit des Berichts. Diese könne die Gewaltenteilung beeinträchtigen und zu Vorverurteilungen führen.

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