Nach unbewilligter Demo auf dem Bundesplatz
SVP ignoriert Bussen-Verfügung der Polizei

Ohne Bewilligung hat die SVP-Spitze im Dezember auf dem Bundesplatz gegen den EU-Deal demonstriert. Das hat ein juristisches Nachspiel. Die Law-and-Order-Partei aber versucht, eine behördliche Verfügung einfach zu ignorieren.
Publiziert: 11:38 Uhr
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Aktualisiert: 13:12 Uhr
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Während der letzten Wintersession im Dezember demonstrierte die SVP-Spitze sehr früh morgens mit Hellebarde vor dem Bundeshaus.
Foto: Karl-Heinz Hug

Darum gehts

  • SVP erhält Busse für unbewilligte Demonstration auf dem Bundesplatz
  • Partei ignoriert amtliche Verfügung und nimmt eingeschriebenen Brief nicht entgegen
  • Zehntägige Einsprachefrist beginnt erst nach rechtskräftiger Zustellung der Verfügung
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Geht es um kriminelle Ausländer, gibt sich die SVP gerne als Law-and-Order-Partei. Geht es um sie selber, dann scheint es die Sünnelipartei hingegen mit Recht und Ordnung nicht ganz so genau zu nehmen.

Um medienwirksam auf ihren Unmut über den EU-Deal der Schweiz aufmerksam zu machen, war die SVP-Fraktion im Dezember auf dem Bundesplatz aufgetreten. Vor Beginn der Session demonstrierten Magdalena Martullo-Blocher (55), Thomas Aeschi (46), Parteipräsident Marcel Dettling (44) und Co. im Morgengrauen mit Hellebarde und Friedhofskerzen vor dem Bundeshaus.

Verfügung nicht entgegengenommen

Schon damals war absehbar, dass die Partei mit einer saftigen Busse rechnen muss. Denn noch während der Aktion hatte die Berner Polizei interveniert – die SVP hatte für die Demonstration keine Bewilligung eingeholt. Vor Ort nahmen die Ordnungshüter die Personalien des Generalsekretärs der Partei auf. Die SVP-Mitglieder wurden anschliessend aufgefordert, den Platz zu verlassen.

Und tatsächlich: Das Polizeiinspektorat als zuständige Behörde hat der SVP vor einigen Tagen eine Bussenverfügung zugeschickt – als eingeschriebener Brief. Das bestätigt Norbert Esseiva, Leiter der Orts- und Gewerbepolizei, auf Blick-Anfrage. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, darf Esseiva nicht sagen. Begründung: laufendes Verfahren.

Denn die SVP scheint sich um die behördliche Verfügung nicht zu scheren. Der Empfänger habe sie nicht entgegengenommen und auch nicht bei der Post abgeholt. «Die Bussenverfügung kam wieder zu uns zurück und nun läuft das Zustellverfahren», so Esseiva. Erst wenn die Verfügung rechtskräftig zugestellt ist, beginnt auch die zehntägige Einsprachefrist. Bis dahin ist das Verfahren nicht abgeschlossen.

Die SVP-Zentrale will dazu auf Blick-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Schon im Dezember aber hatte sie keinen Zweifel darüber offengelassen, was sie von dem polizeilichen Rüffel hält: «Es ist absolut stossend, dass es allenfalls eine Anzeige gibt, wenn die grösste Bundeshausfraktion vor dem Bundeshaus die demokratischen Rechte ausübt», liess sich die SVP-Sprecherin damals zitieren.

Ironie an der Sache: Ausgerechnet die SVP hat in der Vergangenheit jeweils am lautesten reklamiert, wenn es während Sessionen des Parlaments auf dem Bundesplatz zu unbewilligten Demonstrationen gekommen ist.

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