Weil die Abstimmung bereits in vollem Gange sei und verschiedene Stimmberechtigte wahrscheinlich schon brieflich abgestimmt hätten, sei eine Verschiebung nicht gerechtfertigt. Dies schrieb das Bundesgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Verfügung. Inhaltlich muss das Gericht noch über die Beschwerde gegen die Abstimmungsunterlagen entscheiden.
Dass sich die Abstimmung nun nicht mehr verschieben lasse, habe der Regierungsrat mit einer Verzögerungstaktik erreicht, kritisierte das Referendumskomitee «Nein zum Pistenausbau» in einer Mitteilung vom Mittwoch. Er habe wertvolle Zeit verstreichen lassen und die Beschwerde erst behandelt, als die Auslieferung der Abstimmungszeitung unmittelbar bevorgestanden habe.
«Ohne Rücksprache geändert und gekürzt»
Das Komitee hatte vorgebracht, dass der Regierungsrat seine Argumente gegen die Pistenverlängerung in den Abstimmungsunterlagen «ohne Rücksprache geändert und gekürzt» habe. Mit der Beschwerde forderte das Komitee, dass die Unterlagen geändert und neu gedruckt werden.
Die entsprechende Einsprache wies der Regierungsrat Ende Januar ab. Zwischen dem Komitee und der Regierung gab es vor dem Druck der Unterlagen Meinungsunterschiede zum Wahrheitsgehalt von Texten und Grafiken, die das Komitee für die Abstimmungszeitung eingereicht hatte. (SDA)