Der Abstimmungskampf um die beiden am Sonntag abgelehnten Agrar-Initiativen war einer der heftigsten, die die Schweiz je erlebt hat: Reihenweise zerstörte Plakate, Einschüchterungen und sogar Morddrohungen. Ganz besonders aufgeheizt war die Stimmung unter Bauern.
Grünen-Nationalrat Kilian Baumann (40) hatte wegen Drohungen – auch gegen seine Familie – sämtliche Auftritte abgesagt. Auch seine Parteikollegin Céline Vara (36), Ständerätin aus Neuenburg, hatte im Abstimmungskampf Morddrohungen erhalten und stand deshalb unter Polizeischutz.
Strafgesetz wird ohnehin erneuert
«Das ist mehr als unschön in einem Land, das die freie Meinungsäusserung und die Demokratie hochhält», betonte der Parteilose Thomas Minder (60) am Dienstag im Ständerat. Im Rahmen der laufenden Revision des Strafgesetzes soll deshalb geprüft werden, ob Politiker auch ausserhalb des Bundeshauses unter besonderen Rechtsschutz gestellt werden sollen.
Zuvor hatte die kleine Kammer noch zwei parlamentarische Initiativen aus formalen Gründen für nicht vordringlich befunden, die höhere Strafen bei Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden verlangen. Damit sind die Initiativen vom Tisch.
Strafen bei Gewalt gegen Beamte und Behörden bereits verschärft
Die Harmonisierung der Strafrahmen soll dagegen während der laufenden Gesetzesrevision behandelt werden. Der Nationalrat hatte Anfang Juni im Rahmen dieser Beratungen die Strafen bei Gewalt gegen Beamte und Behörden verschärft.
Die Frage, ob allenfalls auch Politikerinnen und Politiker besser geschützt werden sollen, könne im Rahmen dieser Diskussionen geprüft werden, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (56, SP).
Genau das hatte Minder angeregt. Er verwies auf die Gewalt und die Drohungen gegen Exponenten verschiedener politischer Lager vor den Abstimmungen vom vergangenen Wochenende. Viele seien ernsthaft bedroht worden, einzelne hätten sich deshalb aus der Öffentlichkeit zurückgezogen.
Jositsch bestätigte, dass Bundesparlamentarier juristisch keine Behördenmitglieder mehr sind, sobald sie nicht «hier im Gebäude handeln». Wenn also ein Nationalrat oder eine Ständerätin beispielsweise an einem Podium auftritt, tut sie dies heute rechtlich gesehen als Privatperson. (SDA/dba)