Es war ein Eklat. Im Sommer vor einem Jahr brach die Berner Szenebeiz Brasserie Lorraine ein Konzert der Reggae-Band Lauwarm ab. Die Musiker hatten afrikanische Kleider getragen, zwei Bandmitglieder Rastalocken. Nachdem Gäste ihr Unwohlsein darüber geäussert hatten, brach der Lokalbetreiber das Konzert ab. Der Vorwurf: «Kulturelle Aneignung.» Und die Sommerposse, die Wellen über die Landesgrenzen hinaus schlug, war perfekt.
Auch politisch wurde der Vorfall ausgeschlachtet. Die junge SVP Schweiz reichte Anzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Jetzt ist klar: Die Jungpolitiker waren erfolgreich. Die Berner Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl ausgestellt, dies bestätigt Sprecher Christof Scheurer in der «Berner Zeitung». Zur Begründung oder zur Strafe selbst war nichts in Erfahrung zu bringen, weil die Betreiber Einsprache erhoben haben. Der Konzertabbruch wird ein Fall für die Richter.
Band fühlt sich nicht diskriminiert
Bei der Brasserie Lorraine war für die «Berner Zeitung» bis am Donnerstag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die Band selbst fühle sich nicht als Opfer einer Rassendiskriminierung. Sie distanzieren sich von der Partei. «Eine Anzeige hielten wir stets für eine übertriebene und nicht zielführende Massnahme.»
Strafmass unklar
In der Zeitung begrüsst Strategiechef Nils Fiechter (27) den Entscheid. Dabei war es gerade die SVP, die die Anti-Rassismus-Strafnorm sonst verteufelt. Er fände die Strafnorm noch immer einen «kompletten Witz», meint Fiechter. «Unbescholtene Bürger werden dadurch mundtot gemacht.»
Bei einer Rassendiskriminierung ist theoretisch ein Strafmass von bis zu drei Jahren Gefängnis möglich. Das dürfte hier nicht der Fall sein – im Gegenteil, es ist von einer bedingten Geldstrafe auszugehen. So wie bei einem Fall im Frühling 2022, als Fiechter und sein damaliger Co-Präsident der Jungen SVP Bern, Adrian Spahr (29), selbst wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurden. Sie erhielten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen bedingt. (bro)